Beschlussvorlage - BV/0130/17
Grunddaten
- Betreff:
-
97. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Celle "Wohnbauflächen Regeberg" Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 60 Sonderprojekte
- Zuständigkeit:
- (Ulrich Kinder)
- Ziele:
- Erfüllung der Aufgaben als Oberzentrum
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Liegenschaften
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Vorberatung
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11.05.2017
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Celle
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Entscheidung
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18.05.2017
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Sachverhalt:
Lage des Plangebiets: Wietzenbruch, südlich der Straßen Regeberg und Kanaltrift, angrenzend an den Flugplatz Wietzenbruch.
Entfernung zum Stadtzentrum: ca. 4,3 km (Stadtkirche)
Größe des Geltungsbereichs: ca. 2,8 ha
Geplante Nutzungen: Wohngebiet
Um der weiterhin großen Nachfrage an Baugrundstücken auf dem Celler Stadtgebiet zu entsprechen, beabsichtigt die Stadt Celle die Ausweisung von Wohnbauflächen am südöstlichen Rand des Siedlungskörpers von Wietzenbruch. Dies erfolgt im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 154 „Wohngebiet am Regeberg“.
Im Flächennutzungsplan der Stadt Celle ist der Änderungsbereich als gemischte Baufläche dargestellt. Eine überwiegende Wohnnutzung lässt sich aus dieser Vorgabe nicht entwickeln, sodass eine Änderung des Flächennutzungsplans hin zu Wohnbauflächen erforderlich ist. Diese soll im Parallelverfahren erfolgen.
Die Anhörung des Ortsrates Wietzenbruch erfolgt gemäß § 94 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 NKomVG im Verlauf des Planverfahrens, spätestens nachdem das Verfahren zur Beteiligung der Behörden und Stellen, die Träger öffentlicher Belange sind (§ 4 BauGB), abgeschlossen worden ist.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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209,3 kB
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