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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - BV/0158/17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Der Antrag Nr. 84/2015 ist inhaltlich behandelt und damit formal erledigt.

 

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Sachverhalt:

In den politischen Gremien der Stadt Celle wird im Rahmen der Haushaltskonsolidierung wiederholt die Aufgabenverteilung zwischen der Stadt Celle und dem Landkreis thematisiert. Die Verwaltung hat dies zum Anlass genommen, eine tabellarische Zusammenfassung der häufig genannten Aufgaben und ihrer gesetzlichen bzw. vereinbarten Zuständigkeitsregelungen zu erstellen. Soweit explizite Aussagen zur Kostentragung gemacht werden können, sind auch diese genannt. Für Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises gilt im Übrigen eine Anteilsfinanzierung im Rahmen des Finanzausgleiches (§ 12 Abs. 3 Niedersächsisches Finanzausgleichsgesetz).

 

Die AufgabenNatur- und Landschaftsschutz“ sowie „Eltern- und Betreuungsgeld“ werden von der Stadt Celle wahrgenommen, obwohl dafür lt. Gesetz originär die Landkreise und kreisfreien Städte zuständig sind. Die Stadt hat für diese Aufgaben von der gesetzlichen Möglichkeit Gebrauch gemacht, die Aufgaben auf große selbständige Städte zu übertragen.

 

r die weiteren in der Tabelle enthaltenen Aufgaben ist die Stadt entweder aufgrund eigener Organisationsentscheidung, eines Gesetzes oder (einer gesetzlich möglichen) Heranziehung durch den Landkreis zuständig.

 

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Anlagen

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