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ALLRIS - Vorlage

Mitteilungsvorlage - MV/0164/17

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Beratungsfolge

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Sachverhalt 1:

Unterrichtung des Rates über bewilligte über- und außerplanmäßige Aufwendungen/Aus-zahlungen gem. § 117 NKomVG.

 

In der Zeit vom 17.02.2017 bis zum 10.05.2017 wurden gem. § 117 NKomVG im investiven Finanzhaushalt 2 Anträge in Höhe von insgesamt 8.500 € und im Ergebnishaushalt 1 Antrag in Höhe von 300 € über- bzw. außerplanmäßig bewilligt.

 

Sachverhalt 2:

Der Oberbürgermeister hat im Einvernehmen mit dem Bürgermeister Gevers im Rahmen einer Eilentscheidung gem. § 89 in Verbindung mit § 117 NKomVG den überplanmäßigen Aufwand in Höhe von 20.500 € für die CeBus Zuweisung zur Finanzierung der AST-Verkehre genehmigt.

 

Für die Abrechnung des vierten Quartals stellt die CeBus zur Finanzierung der AST-Verkehre einen Betrag in Höhe von 23.939,18 € in Rechnung. Nach Abzug der verfügbaren Mittel in Höhe von 3.500,79 € bestand ein Fehlbedarf in Höhe von 20.438,39 €.

 

Da bereits Rechnungen vorlagen, die umgehend bezahlt werden mussten, war hier eine Eilentscheidung gem. § 89 in Verbindung mit 117 NKomVG erforderlich. Eine Deckung konnte seitens des Fachdienstes aus dem Konto Unterhaltung der Straßen, Wege, Plätze und Brücken (Produktkonto 541000/4212100) erfolgen.

 

Hierüber wird der Rat gem. § 89 Satz 3 NKomVG unterrichtet.

 

 

 

Sachverhalt 3:

Der Oberbürgermeister hat am 05.05.2017 im Rahmen einer Eilentscheidung gem. § 89 in Verbindung mit § 117 NKomVG die überplanmäßige Auszahlung in Höhe von 130.000 € für die Sanierung der Umkleide und des Sanitärbereichs der Grundschule Nadelberg bewilligt. Das Einvernehmen wurde mit dem Bürgermeister Gevers  gem. § 89 NKomVG hergestellt.

 

Aufgrund der in den letzten Jahren sehr kostenintensiven Reparaturen der Leckagen an den Versorgungsleitungen wurde beschlossen, eine Sanierung der Sanitärräume durchzuführen.
Hierfür wurde nach einer Kostenschätzung eine Instandhaltungsrückstellung  in Höhe von zunächst 270.000 € gebildet, die nach einer späteren aktualisierten Kostenberechnung auf 390.000 € aufgestockt wurde. Um die Maßnahme nach den anerkannten Regeln der Technik durchzuführen sowie die nutzungsbedingten Vorgaben des Brandschutzes erfüllen zu können, mussten Mittel in Höhe von 520.000 € bereitgestellt werden. Somit bestand ein Fehlbedarf in Höhe von 130.000 €.

 

Da die Dringlichkeit besteht, die Nutzungseinschränkungen für die Schulen und Sportvereine so gering wie möglich zu halten, soll ein möglichst großer Teil der erforderlichen Arbeiten in den Sommerferien durchgeführt werden. Eine Ausweitung der Bau- und Nichtnutzbarkeitsphase auf die Schulzeit stellt einen erheblichen Nachteil für Schülerinnen und Schüler sowie für Sporttreibende, gerade bei den derzeitig reduzierten Hallenkapazitäten durch den Ausfall der Burghalle, dar. Daher ist eine Eilentscheidung gem. § 89 in Verbindung mit 117 NKomVG erforderlich.

 

Die Deckung kann aus dem Konto 611100/3111000 (Kommunale Steuern, Schlüsselzuweisungen v. Land)  erfolgen.

 

Hierüber wird der Rat gem. § 89 Satz 3 NKomVG unterrichtet.

 

 

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