Mitteilungsvorlage - MV/0166/17
Grunddaten
- Betreff:
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Neue Entgeltordnung 2017 zum TVöD
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- 12 Grundsatzangelegenheiten, Organisation und Statistik
- Zuständigkeit:
- (Thomas Bertram)
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Ausschuss für Finanzen, Personal und Verwaltungsmodernisierung
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Kenntnisnahme
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23.05.2017
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Kenntnisnahme
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Sachverhalt:
Nach langjährigen Verhandlungen haben die Tarifvertragsparteien im Jahr 2016 eine Einigung über die neue Entgeltordnung zum TVöD erzielt. Diese Entgeltordnung ist zum 01.01.2017 in Kraft getreten.
Wesentliche Merkmale zur Eingruppierung der Beschäftigten sind u.a.
die Neuzuordnung von Tätigkeitsmerkmalen zu den Entgeltgruppen,
die Öffnung der Entgeltgruppen 4 und 7 für den Bereich der ehemaligen Angestellten,
die Aufteilung der Entgeltgruppe 9 in die Entgeltgruppen 9a, 9b, 9c.
Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die unter die Regelungen des ehemaligen Bundesangestelltentarifs gefallen sind, waren zum 01.01.2017 in die Entgeltordnung überzuleiten. Diese Überleitung erfolgte unter Beibehaltung der bisherigen Entgeltgruppe.
Soweit sich aus den neuen Regelungen ein Anspruch auf eine Höhergruppierung ergibt, ist diese von den Beschäftigten bis zum 31.12.2017 zu beantragen. Zur Vorbereitung auf die zu erwartenden Anträge wurden noch während der laufenden Redaktionsverhandlungen ca. 720 Stellen betrachtet. Im Anschluss mussten für über 120 Stellen aus den verschiedensten Bereichen Arbeitsplatzbeschreibungen erstellt werden. Anhand dieser Arbeitsplatzbeschreibungen hat die Verwaltung Bewertungsentwürfe erarbeitet, welche anschließend in der Bewertungskommission der Stadt Celle beraten wurden.
Dieses vorausschauende Handeln der Fachverwaltung ermöglichte eine zeitnahe Reaktion auf die Höhergruppierungsanträge der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Die Zahl der Höhergruppierungsanträge beläuft sich derzeit auf 58. Nach einer ersten Prognose betragen die jährlichen Mehrkosten des Jahres 2017 ca. 140.000 €. Zur teilweisen Kompensation dieser Mehrkosten haben sich die Tarifvertragsparteien auf das Einfrieren der Jahressonderzahlung auf dem Niveau des Jahres 2015 und die Minderung der Jahressonderzahlung ab 2017 geeinigt.
