Beschlussvorlage - BV/0125/17-1
Grunddaten
- Betreff:
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Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 18 der Stadt Celle "Einzelhandel Celler Heerstraße Ost - Garßen" mit örtlichen Bauvorschriften - Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 60 Sonderprojekte
- Zuständigkeit:
- (Ulrich Kinder)
- Ziele:
- Sicherung und Schaffung von kommunalen Strukturen für Arbeit und Wirtschaft; Erfüllung der Aufgaben als Oberzentrum
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Celle
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Entscheidung
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18.05.2017
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Nachrichtlich an folgende(n) Ortsrat/Ortsräte gem. § 3 Abs. 5 Hauptsatzung: Garßen
Beschlussvorschlag:
Die Stellungnahmen, die zum Entwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 18 der Stadt Celle „Einzelhandel Celler Heerstraße Ost – Garßen“ mit örtlichen Bauvorschriften einschließlich des zugehörigen Vorhaben- und Erschließungsplanes sowie der zugehörigen Begründung vorgebracht wurden, werden mit folgendem Ergebnis geprüft:
Der Stellungnahme des Landkreises Celle mit Schreiben vom 02.04.2017 wird entsprochen.
Der Stellungnahme eines Bürgers mit Schreiben vom 27.03.2017 wird teilweise entsprochen.
Der Stellungnahme des Ortsrates Garßen in der Sitzung am 14.09.2016 wird teilweise entsprochen.
Der Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 18 der Stadt Celle „Einzelhandel Celler Heerstraße Ost – Garßen“ mit örtlichen Bauvorschriften einschließlich des zugehörigen Vorhaben- und Erschließungsplanes wird als Satzung (§ 10 Abs. 1 BauGB) sowie die zugehörige Begründung beschlossen.
Sachverhalt:
Zur Klarstellung der Haltung des Ortsrates Garßen zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 18 wird hiermit der Auszug aus dem Protokoll der Ortsratssitzung wiedergegeben:
„(…) Nach Wiedereintritt in die Sitzung sprechen sich die Ortsratsmitglieder einstimmig dafür aus, den Beschlussvorschlag der Verwaltung wie folgt zu ergänzen:
Die Beleuchtungssituation im Zu- und Ausfahrtsbereich des Verbrauchermarktes muss beachtet bzw. verbessert werden, Sinussteine und eine rote Markierung die Sicherheit des Geh- und Radweges erhöhen. Auf der Rückseite des Marktes in Richtung „Koppelweg“ soll die Anpflanzung (Hecke) zum Schutz der Anwohner höher sein als max. 1m.
Im Zuge der Abstimmung wird die Vorlage bei 2 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen und einer Enthaltung abgelehnt.“
Der Ortsrat Garßen hat also die Änderung des Beschlussvorschlages in der folgenden Abstimmung abgelehnt.
Die in der Beschlussvorlage dargelegte Abwägung der Stellungnahmen wird beibehalten.
