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ALLRIS - Vorlage

Mitteilungsvorlage - AN/0072/17-1

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:

 

Mit der Anfrage werden folgende Fragen gestellt:

Was bedeutet die Bundesinitiative "Blaues Band Deutschland" für die noch vorhandenen Schleusen?

Was bedeutet das für den Celler Hafen?

Welche Auswirkungen hat das für Berufsschifffahrt / Ausflugsschiffe?

Welche Möglichkeiten verbleiben für die Celler Bootseigner?

Inwieweit ist der noch durchzuführende Hochwasserschutz davon betroffen?

Welche Folgen hat das für Investoren im ersten Bauabschnitt des Hafens?

 

Vorbemerkung:

Die Bundesinitiative "Blaues Band Deutschland" kann grundsätzlich auch für die Aller als "Nebenwasserstraße" bzw. "Freizeitwasserstraße" Bedeutung erlangen.

 

Derzeit wird auf regionaler Ebene, im Rahmen des Projekts "AllerVielfalt", ein Entwicklungs­konzept vorbereitet, dass Rahmenbedingungen und Möglichkeiten für die Aller und die angrenzende Flusslandschaft aufzeigen und konkretisieren soll. Dieses Konzept ist Voraussetzung für das Einwerben von Fördermitteln oder die Umsetzung einzelner Maßnahmen.

 

Der Prozess wird von der Bundesgeschäftsstelle des Naturschutzbunds Deutschland e.V. (NABU) moderiert und gemeinsam mit der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung (WSV) und dem Niedersächsischen Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz (MU) getragen.

 

Neben den vorgenannten Institutionen sowie den Landkreisen und Gemeinden von Celle bis Verden sind u.a. Vertreter aus verschiedenen Freizeit- und Umweltverbänden, das Amt für regionale Landesentwicklung, die Landwirtschaftskammer, das Landvolk, Deichverbände und der Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) eingebunden.

 

Erhalt der Allerschleusen zwischen Celle und Verden:

Der Landkreis Celle und die Stadt Celle haben schon in früheren Jahren stets die Position vertreten, dass die Allerschleusen zwischen Celle und Verden als unerlässliche Bestandteile der Freizeitschifffahrt und des Motorsports dauerhaft in ihrem Bestand und ihrer Funktion gesichert werden müssen.

 

Diese Forderung wurde – begleitend zum oben beschriebenen Prozess – von beiden Kommunen erneut gegenüber dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI), der WSV und dem MU bekräftigt. Dabei wurde deutlich gemacht, dass die Funktion der Schleusen nicht im Rahmen eines ökologischen Entwicklungsprozesses zur Diskussion gestellt werden darf, sondern als eigenständiges Erfordernis von der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes zu berücksichtigen ist.

 

Damit wird der Gefahr einer Relativierung oder gar Infragestellung der Bedeutung und Funktionserfüllung der Allerschleusen vorgebeugt.

 

Im Juli 2016 hat das BMVI ein Wassertourismuskonzept für die bundeseigenen Wasserstraßen vorgelegt, in dem die organisatorischen, personellen und finanziellen Voraussetzungen zur Verbesserung der wassertouristischen Infrastruktur zusammengefasst sind. In diesem Konzept ist die Aller von der Mündung in die Weser bis zum Hafen Celle als Freizeitwasserstraße mittlerer Bedeutung erfasst; konkrete Vorgaben zur künftigen Funktion von Schleusen sind dieser Einstufung nicht zu entnehmen.

 

Nach derzeitigem Stand gewährleistet die Betriebsstelle Verden der WSV die stetige Inspektion und Unterhaltung der Schleusen; hierzu gehörten z.B. in jüngerer Vergangenheit auch der Ausbau und die Überarbeitung einzelner Schleusentore. Grundsätzlich sind wegen des Alters der Schleusen die Inspektionsintervalle verkürzt worden; zuletzt wurde im November 2016 eine eingehende Inspektion der Schleuse Oldau durchgeführt und zu diesem Zweck das Stauziel der Aller temporär abgesenkt.

 

Auch wenn aus der aktuellen Sach- und Entscheidungslage auf Bundesebene keine Garantie für einen dauerhaften Erhalt der Schleusen hergeleitet werden kann, ist bezogen auf die Bundesinitiative "Blaues Band Deutschland" festzustellen, dass ein dadurch in Gang gesetzter, von Landkreis Celle und Stadt Celle begleiteter Entwicklungsprozess an der Unteraller in keinem Fall eine Preisgabe der Schleusen oder ihrer Funktion ermöglichen oder gar fördern darf.

 

Damit wird auch Befürchtungen, die Schifffahrt auf der Aller könne gerade wegen dieser Bundesinitiative mittelfristig zum Erliegen kommen, Rechnung getragen und diesbezüglichen Risiken durch deutliche Forderungen im Prozess entgegengewirkt; daran anknüpfende Folgefragen zur denkbaren Betroffenheit von Schifffahrt und Freizeitnutzungen sind folglich rein hypothetischer Natur und können derzeit nicht sinnvoll beantwortet werden.

 

Unabhängig von jedem Szenario eines künftigen Schleusenbetriebs entlang der Aller kann allerdings weder die Umsetzung des Hochwasserschutzes Celle noch die Wohnbauland-entwicklung im Umfeld des Celler Hafens in irgendeiner  Weise von der Bundesinitiative "Blaues Band Deutschland" beeinflusst werden: Maßnahmen des Hochwasserschutzes an der Aller folgen dem rechtskräftigen Planfeststellungsbeschluss, die Wohnbaulandentwicklung den Bestimmungen des entsprechenden Bebauungsplans.

 

Die Prägung des städtebaulichen Umfelds des Celler Hafens ergibt sich grundsätzlich nicht aus der Zahl und Fahrstrecke von Schiffsbewegungen auf der Unteraller, sondern aus der überwiegend saisonalen Präsenz von im Hafen liegenden Sport- und Freizeitbooten und dem daran anknüpfenden "maritimen" Flair.

 

Die Anfrage ist damit inhaltlich behandelt und formal erledigt.

 

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Anlagen

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