Beschlussvorlage - BV/0143/17
Grunddaten
- Betreff:
-
Änderung der Verwaltungskostensatzung
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 12 Grundsatzangelegenheiten, Organisation und Statistik
- Zuständigkeit:
- (Thomas Bertram)
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Ausschuss für Finanzen, Personal und Verwaltungsmodernisierung
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Vorberatung
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23.05.2017
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Celle
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Entscheidung
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20.06.2017
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Sachverhalt:
Nach dem Kostentarif der Verwaltungskostensatzung werden Gebühren u.a. auf Grundlage des Zeitaufwandes berechnet. Für die Berechnung des Aufwandes werden zurzeit die Empfehlungen der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt) zu den Kosten eines Arbeitsplatzes zugrunde gelegt. Die Kosten eines Arbeitsplatzes werden jährlich durch die KGSt aktualisiert. Anhand der Aktualisierungen wird geprüft, ob Anpassungen bei den Gebührensätzen erforderlich sind.
Die Gebühren je angefangene Viertelstunde betragen derzeit
für Beamtinnen und Beamte und vergleichbare Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer | ||
Laufbahngruppe 1 ab dem 2. Einstiegsamt | Laufbahngruppe 2 unter dem 2. Einstiegsamt | Laufbahngruppe 2 ab dem 2. Einstiegsamt |
(bisher mittlerer Dienst) | (bisher gehobener Dienst) | (bisher höherer Dienst) |
11,00 € | 15,00 € | 19,00 € |
Nunmehr sind Anpassungen bei den Gebührensätzen erforderlich. Die Verwaltung schlägt vor, sich im Rahmen der anstehenden Gebührenänderungen zukünftig an den entsprechenden Gebührensätzen in der Verordnung über die Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen und Leistungen (Allgemeine Gebührenordnung - AllGO) zu orientieren. Danach ergeben sich folgende Gebühren je angefangener Viertelstunde:
(bisher mittlerer Dienst) | (bisher gehobener Dienst) | (bisher höherer Dienst) |
12,50 € | 15,75 € | 19,50 € |
Von der Änderung sind die Tarifnummern 2.3, 2.4, 3.2, 4, 5.1 bis 5.4, 6.1, 6.4, 6.5, 8, 9.5, 9.7, 10 bis 13 des Kostentarifs betroffen.
Zur Vervollständigung der jetzigen Verwaltungskostensatzung wird auch eine Gebühr für Beamtinnen und Beamte der Laufbahngruppe 1 unter dem 2. Einstiegsamt (bisher einfacher Dienst) und für vergleichbare Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aufgenommen, die in der AllGO enthalten ist (je angefangene Viertelstunde 10,00 €).
Neben der Änderung der Gebühren wird zur Klarstellung bei Tarifnummer 5 des Kostentarifs folgender Zusatz aufgenommen:
„Die Tarifnummern 5.1 bis 5.3 gelten nicht im Zusammenhang mit dem Verkauf von Wohnbau- bzw. Gewerbegrundstücken.“
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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438,2 kB
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