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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - BV/0208/17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Schulangelegenheiten, Soziales und Integration bekräftigt sein Bekenntnis zum Mehrgenerationenhaus (MGH). Das MGH ist Bestandteil der kommunalen Planungen zum demografischen Wandel und zur Sozialraumentwicklung. Die Gültigkeit dieses Beschlusses bezieht sich auf die gesamte Projektlaufzeit (vom 1.1.2017 - 31.12.2020).

 

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Sachverhalt:

Der Ausschuss hat bereits am 23.8.2016 einen Beschluss zur Sache gefasst (BV/0293/16).

 

Die Bewilligung von 30.000 € für den Verein Frauenräume in Celle als Träger des MGH erfolgte am 12.6. 2017 allerdings unter der Auflage, das Bekenntnis der Kommune zum Mehrgenerationenhaus“ durch einen erneuten Beschluss zu bekräftigen. Aufgrund der neuen Richtlinien zur Förderung von Mehrgenerationenhäusern (RdErl. d. MS v. 23.5.2017) ist ein Votum der Standortkommune mit folgendem Inhalt vonnöten, wie er im o. a. Beschlussvorschlag ausgeführt ist.

 

Begründung und Zielsetzungen im Einzelnen:

 

Das MGH hat aufgrund seiner zentralen Lage einen sozialräumlichen Einzugsbereich, der das Innenstadtgebiet und den benachbarten Stadtteil Blumlage umfasst. Durch diese zentrale Lage wird die Besucherstruktur beeinflusst. So treffen sich hier spontane Besucher im allgemeinen Aufenthaltsbereich aber auch Veranstaltungsbesucher, die teilweise sogar aus dem Landkreis Celle anreisen. Somit hat das MGH sowohl eine sozialräumliche als auch eine eher stadtweite, zentrale Funktion. Entsprechend hat sich das Angebot entwickelt.

Das MGH hat eine wichtige Funktion in Bezug auf demografische Entwicklungen. Celle liegt mit einem Altenquotienten von 58,6 über dem niedersächsischen Mittelwert[1]. Entsprechend ist das MGH häufig Anlaufpunkt der älteren Generation.

 

Celle gehört zu den Kommunen mit vergleichsweise hoher sozialer Belastung. Entsprechend sind die Angebote des MGH im Bereich sozialer Beratung, Begleitung und Orientierung angesiedelt.

 

Die Situation der kommunalen Finanzausstattung ist seit Jahren prekär. Eine Zufinanzierung ist lediglich über die Zurverfügungstellung von Räumlichkeiten und die Übernahme der Nebenkosten möglich.

 

Das MGH bündelt eine Vielzahl ehrenamtlicher Angebote und schließt so eine wichtige Lücke in der sozialen Infrastruktur.

 

Die Angebote des MGH knüpfen an den Oberzielen der Stadt Celle an:

 

1. Identifikation mit der Stadt ausbauen

Celle ist eine Stadt mit einer überdurchschnittlichen Engagementquote und ist vom Land als Bürgerkommune ausgezeichnet worden. Engagement entsteht durch Identifikation der Bürgerinnen und Bürger. Hier entwickelt sich vieles durch die aktive Unterstützung des Ehrenamtes im MGH in Kooperation mit der Freiwilligenagentur KELLU, der Familienbildungsstätte und vielen anderen Akteuren.

 

2. Demografische Entwicklung für die Stadt nutzen

Es geht in Celle darum, die ältere Bevölkerung aktiv in die städtischen Entwicklungen einzubinden, die Stadt barrierefrei und inklusiv zu entwickeln und auch für Familien attraktiv zu machen. Die Orientierung als familienfreundliche Stadt unterstützt das MGH durch die Kooperation mit zahlreichen Projekten wie Erziehungslotsen, Wellcome, dem Stadtteilmanagement mit Sitz in der Blumlage usw.

 

3. Celle als soziale und sichere Stadt weiterentwickeln

Celle ist von sinkenden Einwohnerzahlen betroffen. Die örtliche Politik ihre Infrastrukturentscheidungen auf den demografischen Wandel aus. Das MGH hilft dabei, in unterschiedlichen Kontexten durch Veranstaltungen die verschiedenen Facetten demografischer Faktoren nachzuvollziehen, Anregungen zu geben oder durch Beratungsangebote wie Wohnen im Alter zu entwickeln und neue Handlungsfelder zu erschließen. Als Treffpunkt für persönliche Begegnung wird durch das MGH das Bedürfnis nach Kommunikation zwischen den Genrationen aufgegriffen.

 

Die Stadt Celle erklärt, dass das MGH als wesentlicher Bestandteil in die kommunale Planung der sozialen Infrastruktur einbezogen wird.

 

Das MGH ist mit städt. Unterstützung dauerhaft in die lokale Infrastruktur eingebettet.

 

Das MGH bündelt eine Vielzahl ehrenamtlicher Angebote und schließt so eine wichtige Lücke in der sozialen Infrastruktur.

 

 

 

 

 

 

 

P.S.:

 

Der oben aufgeführte Beschluss ist von der Bewilligungsbehörde so vorgegeben und dient als Voraussetzung zur Mittelbereitstellung. Es wird empfohlen ihn textlich nicht zu verändern.

 

 


[1] Verglichen nach Sozialstrukturkennzahlen aus der Integrierten Berichterstattung Niedersachsen (IBN).

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Anlagen

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