Beschlussvorlage - AN/0201/17-1
Grunddaten
- Betreff:
-
Die Innenstadt zu erreichen, ist zugleich eine Chance für die Innenstadt
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Dezernat IV
- Zuständigkeit:
- (Ulrich Kinder)
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Ausschuss für Umwelt, Verkehr und technische Dienste
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Vorberatung
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16.08.2017
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Erledigt
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Ausschuss für Umwelt, Verkehr und technische Dienste
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Vorberatung
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17.10.2017
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Sachverhalt:
Der Antrag AN/0201/17 der FDP beinhaltet die Beendigung des Abbaus sowie die Schaffung weiterer Parkplätze im Altstadtbereich. Zu diesem Thema werden im Antrag fünf Punkte benannt, zu denen sich der Sachstand wie folgt darstellt:
1. Die sofortige Beendigung des fortwährenden Abbaus von Parkmöglichkeiten im öffentlichen Raum der Altstadt.
Nach derzeitigem Stand ist kein Abbau von Parkmöglichkeiten im öffentlichen Raum der Altstadt vorgesehen.
2. Die Schaffung von weiteren Stellplätzen im Bereich der Altstadt.
Im Integrierten Parkraumkonzept 2015 ist dargelegt, dass der öffentliche Stellplatzbedarf gedeckt ist. Die Schaffung weiterer Stellplätze ist deshalb nicht erforderlich.
3. Von der beabsichtigten Teileinziehung der Gemeindestraße „Weisser Wall“ abzusehen und dort 10 bis 15 Parkplätze sowie einen gebührenfreien Haltebereich für Krankenfahrzeuge und die Lieferung eiliger Arzneien zu schaffen.
Nachdem die städtebauliche Zielsetzung zunächst die Entfernung aller Stellplätze zur Stärkung der Aufenthaltsqualität beinhaltete, wurde die vorhandene bauliche Kompromisslösung umgesetzt. Zurzeit bestehen im Bereich Weisser Wall 6 Kfz-Stellplätze, 4 Taxi-Stellplätze und 10 Fahrradstellplätze. Vor dem Ausbau gab es dort 16 Kfz-Stellplätze und 4 Taxi-Stellplätze. Das Halten für Krankenfahrzeuge und die Lieferung eiliger Arzneien kann mit der bestehenden Regelung im Platzbereich (Fußgängerzone/Lieferverkehr frei) erfolgen. Die Anzahl der Falschparker im Platzbereich hat sich mit der seit einiger Zeit vorhandenen Möblierung stark reduziert. Für einen Rückbau des Weissen Wall zum Parkplatz besteht keine Veranlassung. Deshalb ist die Teileinziehung zu vollziehen, damit der Ausbau und die verkehrsrechtlichen Gegebenheiten im Einklang mit dem Straßenrecht stehen.
4. Die Prüfung, ob und unter welchen Bedingungen Kraftfahrzeuge mit Elektroantrieb den Fußgängerbereich benutzen können. Für Anwohner soll die Möglichkeit geschaffen werden, ihre Elektrofahrzeuge im Bereich auf ungenutzten Flächen abzustellen, um ihre Wohnungen tatsächlich auch erreichen zu können. Möglichkeiten hierfür sind vorhanden. Dies ist für ältere Mitbürger und für krankheitsbedingt behinderte Mitbürger, die in der Altstadt wohnen, von großer Bedeutung.
Die Zufahrt zur Fußgängerzone ist heute innerhalb eines Zeitfensters von 18.00 Uhr bis 10.30 Uhr für den Lieferverkehr freigegeben. Diesen Zeitraum können auch Anwohner entsprechend nutzen. Der Zeitraum ist bewusst gewählt, da sich hier weniger Menschen in der Fußgängerzone aufhalten. Die Zahl der Fahrzeuge in der Fußgängerzone soll nicht durch die Freigabe für Elektrofahrzeuge weiter erhöht werden, da sonst die Fußgängerzone ihre eigentliche Funktion verlieren würde. Daher ist eine Aufhebung der Zufahrtsbeschränkung für Elektrofahrzeuge abzulehnen. Die Einfahrt in die Fußgängerzone für Behinderte mit entsprechendem Ausweis ist auch heute schon möglich.
5. Gebührenfreies Parken für Fahrzeuge mit E-Kennzeichen in der Innenstadt
Elektrofahrzeuge sind nach geltender Parkgebührenordnung bereits von Parkgebühren befreit.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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101,4 kB
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