Beschlussvorlage - AN/0211/17-1
Grunddaten
- Betreff:
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Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen "Nach Fertigstellung der Hehlentorstraße von der angekündigten Zulassung der Gegenläufigkeit des Radverkehrs Abstand zu nehmen"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 66 Tief- und Landschaftsbau
- Zuständigkeit:
- (Ulrich Kinder)
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Ausschuss für Umwelt, Verkehr und technische Dienste
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Vorberatung
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16.08.2017
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Sachverhalt:
Mit dem o. g. Antrag AN/0211/17 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wird beantragt, in der Hehlentorstraße nach Abschluss der laufenden Bauarbeiten auf Grund der Enge des Verkehrsraums keinen gegenläufigen Radverkehr zuzulassen.
Die Hehlentorstraße hat im Verkehrswegenetz der Stadt Celle für alle Verkehrsarten eine wichtige Verbindungsfunktion zwischen nördlichen Stadtteilen und der Innenstadt. Der bestandsorientierte Ausbau beinhaltet die Beibehaltung der Einbahnstraße von Nord nach Süd mit beidseitig mit Borden eingefassten Gehwegen. Zur Erhöhung der Verkehrssicherheit soll neben Einrichtung eines verkehrsberuhigten Geschäftsbereichs (Tempo 20 Zone) auf der Westseite der bituminös befestigten Fahrbahn ein 1,50m breiter Schutzstreifen in Richtung Innenstadt markiert werden. Die aktuelle Ausbauplanung beinhaltet für Radfahrer mit Fahrtrichtung Nord keine gegenläufige Führung des Radverkehrs auf der Fahrbahn, insofern minimiert sich das Konfliktpotential zwischen Radfahrern und Kraftfahrzeugen (insbesondere Bussen). Auf dem breiteren östlichen Gehweg soll durch eine Beschilderung „Gehweg/Radfahrer frei“ ein Befahren für Radfahrer in Fahrtrichtung Nord ermöglicht werden. Die dort zur Verfügung stehenden unterschiedlichen Breiten ermöglichen Begegnungen von Fußgängern (die dort Vorrang haben) und Fahrradfahrern, für die dort Schrittgeschwindigkeit vorgeschrieben ist. Diese Regelung erfordert die nach StVO vorgeschriebene gegenseitige Rücksichtnahme. Eine Evaluierung dieser Regelung soll nach einem Jahr erfolgen, um hieraus ggf. Handlungsbedarf abzuleiten.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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71,6 kB
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