Mitteilungsvorlage - AN/0219/17-1
Grunddaten
- Betreff:
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Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen "Anfrage zum gegenläufigen Radverkehr in der Hehlentorstraße bezüglich der Fahrbahnmarkierung/des Schutzstreifens"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- 66 Tief- und Landschaftsbau
- Zuständigkeit:
- (Ulrich Kinder)
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Geplant
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Ausschuss für Umwelt, Verkehr und technische Dienste
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Kenntnisnahme
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16.08.2017
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Kenntnisnahme
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Sachverhalt:
Die mit dem o. g. Antrag gestellten weiteren Fragen zum Ausbau der Hehlentorstraße werden wie folgt beantwortet:
- Handelt es sich bei den „rot markierten Schutzstreifen“ lediglich um einen Anstrich des Asphalts oder wird ein roter Asphaltbelag in die Straßendecke eingebaut?
Der Schutzstreifen wird in 1,50m Breite am rechten Fahrbahnrand als Heißplastikmarkierung in rot mit Fahrradpiktogrammen in weiß auf die Asphaltdeckschicht aufgebracht.
- Werden zukünftig alle Schutzstreifen in der Stadt rot markiert, z. B. in der Kanzleistraße, auf dem Schloßplatz, in der Westcellertorstraße u. v. a.?
Rotmarkierungen von Schutzstreifen sind Einzelfallentscheidungen und kommen dort zum Einsatz, wo aus Sicherheitsgründen besondere Konfliktbereiche optisch betont werden sollen. Das trifft auf die Hehlentorstraße zu, ebenso auf den Bereich Kanzleistraße/Schloßplatz/Westcellertorstraße. Durch das dort vorhandene hohe Radverkehrsaufkommen in Verbindung der räumlichen und verkehrlichen Situation (insbesondere Busverkehr) ist die Anlage farbiger Schutzstreifen dort angemessen und soll im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel erfolgen.
- Werden zukünftig auch die baulich von der Fahrbahn abgesetzten separaten Radwege eine rote Farbe erhalten oder werden diese wie in den vergangenen Jahrzehnten im Farbton anthrazit gehalten?
Die baulichen Radwege auf den Nebenanlagen sollen grundsätzlich weiterhin einheitlich für das Stadtgebiet bituminös oder gepflastert anthrazitfarben hergestellt werden.
- Welche Mehrkosten sind durch die neue Baumaßnahme „rot markierter Schutzstreifen“ für die Baumaßnahme Hehlentorstraße zu erwarten und wer trägt die Kosten?
Die Kosten für die Herstellung der Farbmarkierung in der Hehlentorstraße belaufen sich auf ca. 2.500€ , Kostenträger ist die Stadt Celle.
- Wie ist die Weiterführung des Radwegs aus der Hehlentorstraße in Richtung Allerbrücke bzw. Mühlenstraße vorgesehen? Hier ist besonders die Situation vor dem Textilgeschäft von Interesse.
Die Baumaßnahme endet an der Einmündung Nordwall/Neumarkt und schließt dort an den Bestand an. Aus der Hehlentorstraße kommend sind die meisten Fahrradfahrer in Fahrtrichtung Allerbrücke orientiert. Nach Querung des Nordwalls (schiebend) an der Fußgängerampel Nordwall kann die Allerbrücke fahrend erreicht werden. Die weniger stark ausgeprägte Fahrtrichtung Mühlenstraße kann ab dem Einmündungsbereich Nordwall/Neumarkt schiebend über Fußgängerampel Richtung Ärtztehaus (von dort fahrend) erreicht werden. Eine bauliche Umgestaltung des Einmündungsbereichs inklusive Radverkehrsanlagen erfolgt mit dem geplanten Ausbau des gegenläufig befahrbaren Nordwalls und des Neumarkts.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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54,9 kB
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