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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - AN/0153/17-1

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Beratungsfolge

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Nachrichtlich an folgende(n) Ortsrat/Ortsräte gem. § 3 Abs. 5 Hauptsatzung:

 

./.

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Antrag ist inhaltlich behandelt und formal erledigt.

 

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Sachverhalt:

 

Der Friedhof Neuenhäusen befindet sich im Eigentum der ev. Luth. Kirchengemeinde. Die Zuständigkeit für den Denkmalschutz liegt beim Amt für Bau- und Kunstpflege Celle der ev.-luth. Landeskirche Hannovers sowie beim Niedersächsischen Landesamt für Denkmalpflege. Die Stadt Celle ist nicht zuständig, hat aber in Erfahrung bringen können, dass in den Jahren 2006 bis 2010 auf Antrag der Kirchengemeinde/des Kirchenkreises für die Instandsetzung des Adelsfeldes Fördermittel vom Land und vom Bund in Höhe von insgesamt 85.000,- € eingesetzt worden sind. Ob weitere Fördermittel zur Verfügung stehen, kann seitens der Stadt nicht beurteilt werden. Anträge z.B. für eine wünschenswerte Dokumentation der Grabinschriften oder deren fachliche Restaurierung müsste die Kirchengemeinde in Zusammenarbeit mit dem Kirchenkreis stellen. Seitens der Stadt Celle können derzeit aufgrund der Haushaltslage keine Zuschüsse in Aussicht gestellt werden.

 

 

 

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Keine

 

 

 

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Anlagen

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