Mitteilungsvorlage - MV/0240/17
Grunddaten
- Betreff:
-
Hallenbelegung im Celler Stadtgebiet
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- 50.3 Sport
- Zuständigkeit:
- (Dr. Jörg Nigge)
- Ziele:
- Erhalt des bürgerschaftlichen Engagements; Anpassung der Infrastruktur an die Bedürfnisse des Breiten- und Leistungssports
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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●
Geplant
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Sportausschuss
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Kenntnisnahme
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05.09.2017
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Sachverhalt:
Die Sporthallensituation in Celle ist durch den drohenden Abriss der Halle am Nordwall in die Diskussion bzgl. Ihrer kapazitären Auskömmlichkeit gekommen.
Verschärft wird diese Situation noch durch den Brand der Dreifeldhalle an der Burgstr. im Jahr 2016. Diese wird erst in den nächsten 2 bis 3 Jahren kompensiert werden können, spielt aber für die Bewertung der Kompensation der Nordwallhalle keine Rolle.
Aufgrund dessen ist jedoch die Situation für ballintensive Sportarten wie z.B. Hockey derzeit als angespannt zu bezeichnen bis der Status quo vor dem Brand wiederhergestellt ist. Dennoch sind sowohl Schul- als auch Vereinssport, auch durch vereinsinterne Maßnahmen, noch immer sichergestellt. Vereine bezeichnen die derzeitige Hallensituation in persönlichen Gesprächen mit der Verwaltung sogar als ausreichend.
Vor diesem Hintergrund hat die Verwaltung das Szenario des Wegfalls der Halle am Nordwall rein kapazitär gerechnet und ist zu dem Schluss gekommen, dass selbst der Ausfall dieser Halle unter jetzigen Rahmenbedingungen nicht dazu führt, dass die Vereine hinsichtlich der Hallenbelegung qualitativ und quantitativ schlechter gestellt werden als vor dem möglichen Abriss.
Nach Wiederherstellung der Halle an der Burgstr., stellt sich die Situation stadtweit gesehen damit sogar wieder entspannter dar.
Das liegt vor allem auch daran, dass in dieser Halle aufgrund ihrer mangelnden Größe, keine ballintensiven Sportarten wie Fußball oder Hockey durchgeführt werden können.
Gutachterliche Ergebnisse / Interkommunaler Vergleichssysteme (IKVS)
1.) Über IKVS wird die Hallensituation in Celle bei einem Vergleich mit 91 Städten ähnlicher Größenordnung als überdurchschnittlich gut bewertet.
(Grün= Stadt Celle, Grau= anonymisierter Wert aus 91 befragten Städten, Größe 50.000-90.000 EW).

2.) Der Sportentwicklungsplan enthält an diversen Stellen Aussagen zur Hallensituation in Celle.
Grundsätzlich führen die Autoren unter 2.3.2 aus, dass der Städtevergleich bei einer rein quantitativen Betrachtung eine überdurchschnittliche Versorgung mit Hallen und Gymnastikräumen in Celle aufzeigt. Damit kommt der Sportentwicklungsplan zum gleichen Ergebnis wie der Vergleich über IKVS.
Das Gutachterergebnis geht sogar so weit, dass bei einer gegenseitigen Verrechnung von Hallen die Bilanzierung deutliche Überkapazitäten bei den Einzel- und Mehrfachhallen im Sommer vorhanden sind und eine ausgeglichene Versorgung im Winter mit knapper Überkapazität vorliegt (5.4.4, S. 82).
Selbst die Befragung der Celler Vereine, die unter der Einschränkung der persönlichen Betroffenheit steht, ergibt, dass 100% der Kleinstvereine die Hallenbelegung als ausreichend und auch die Klein- und Mittelvereine dieses mit 71 % so beurteilen.
Dahingegen sind alle vier Großvereine mit der Situation unzufrieden. Dieses Befragungsergebnis wurde bei den aktuell geführten Einzelgesprächen mit den betroffenen Vereinen teilweise relativiert.
Die Gutachter führen weiter aus, dass rund ein Drittel der Vereine die Versorgung mit Hallenzeiten für nicht ausreichend hält, diese Zahl im interkommunalen Vergleich aber höher liegt, Celle also auch hier vergleichsweise gut abschneidet.
Zusätzlich führen sie unter 5.4.6 auch aus, dass bis zum Jahr 2030 eine zunehmende Überversorgung in den Gesamthallenkapazitäten vorliegen wird, da die Nachfrage nach Hallenkapazitäten nachlassen wird (5.6).
Aus alldem leiten die Autoren einen mittleren Handlungsbedarf in Bezug auf eine Optimierung der Hallensituation ab (3.3.1).
Optimierungsmöglichkeiten der Hallensituation
Trotz gesamt gesehen ausreichender Hallenkapazitäten gibt der Sportentwicklungsplan vielfältige Hinweise zur Optimierung der derzeitigen Situation.
Auch der Neubau einer Halle ist eine Möglichkeit, diese wird von den Autoren unter 8.5.2 bei Wegfall der Halle am Nordwall und der Altstadt Halle ins Spiel gebracht. Allerdings wird auch weiter ausgeführt, dass die Einrichtung einer Sporthalle nur eine Möglichkeit unter vielen darstellt.
Größeren Fokus legen die Autoren über die gesamten Ausführungen des Entwicklungsplanes hinweg auf die Optimierungen des derzeitigen Zustandes. Das belegt auch die Aussage unter 8.5.1, dass Optimierungspotenziale Neubauten vermeiden könnten und sollten.
Unter 10.2.2 und 8.5 wird deutlich, dass der Wunsch eines Hallenneubaus aus den Reihen der Planungsgruppe kommt und einer gewünschten Verbesserung qualitativer Rahmenbedingungen geschuldet ist.
1.) Nach Erfahrungen der Vereine sowie des Landkreises und anderer Kommunen werden Hallenzeiten teilweise gar nicht oder aber von Kleinstgruppen unter 10 Personen genutzt.
Um dem zuvorzukommen und um Transparenz walten zu lassen, plant die Verwaltung den Vorschlag des Sportentwicklungsplanes aufzugreifen und die Hallenbelegung transparent via Internet zu kommunizieren (Abschnitt 8.5.1, S.101).
Daraus resultiert erfahrungsgemäß eine Optimierung der Hallenbelegung sowie eine gewisse Selbstkontrolle der Vereine untereinander.
Die Autoren gehen hier sogar noch weiter und fordern eine Stichprobenkontrolle der tatsächlichen Belegung der Hallenzeiten.
2.) Gefordert wird weiter eine generelle erhöhte Kooperationsbereitschaft Celler Sportvereine unter 300 Mitgliedern (77% aller Celler Sportvereine/10.2.1 und 2.4), die durch gemeinsame Trainingszeiten von Kleinstsparten zu weiteren Entlastungen von Hallenzeiten führen können. Hierauf wird in derzeit laufenden Gesprächen mit den Sportvereinen bereits hingewirkt.
3.) Weiter führt der Sportentwicklungsplan aus, dass viele Sportangebote nicht zwingend in Sporthallen stattfinden müssen.
Um Neubauten zu vermeiden und Kapazitäten in anderen Hallen zu eröffnen, sollen andere Räumlichkeiten genutzt werden 8.5.1. Dabei wird auch die Eigeninitiative der Vereine gefordert, derartige Räume in die Nutzung mit einzubeziehen und damit Hallenkapazitäten freizuziehen.
Derzeit eruiert diesbezüglich bereits die Verwaltung und wird den Sportvereinen Möglichkeiten der Nutzung von externen Bewegungsräumen vorschlagen.
4.) Unter 5.6 wird unter anderem gefordert die Belegung durch den Fußballsport kritisch zu hinterfragen, da dies kein typischer Hallensport ist.
Dabei stellen auch im Winter bespielbare Kunstrasenplätze eine sehr gute Möglichkeit dar, um massiv Hallenkapazitäten freizuziehen und anderen Sportarten zur Verfügung zu stellen (8.5.2).
Als ein positives Beispiel sei der in Eigeninitiative des SC Wietzenbruch errichtete Soccer Court mit Kunstrasen zu nennen, der schon jetzt zu einer Entlastung von Hallenzeiten beiträgt.
Hier eruiert die Verwaltung weitere Möglichkeiten in Kooperation mit den Vereinen zu schaffen.
Fazit
Es ist festzustellen, dass trotz des Ausfalls der Burghalle I bis voraussichtlich Sept. 2019 und den im Sportentwicklungsplan geforderten noch ausstehenden Kooperationsgesprächen zwischen den Vereinen, ausreichend Hallenflächen zur Verfügung gestellt werden können (siehe Anlage 2 „Hallenbelegungspläne“). Dieses schließt auch eine Kompensation bei einem etwaigen Abriss der Nordwallhalle ein (siehe Anlage 1 „Mögliche (Ersatz)Hallenzeiten für den MTV/E“).
Fakt ist, dass die Hallenkapazitäten nach Wiederaufbau der Burghalle zunächst als ausreichend zu bewerten sind und nach Anwendung der vorgeschlagenen Optimierungsmöglichkeiten als entspannt zu betrachten sein dürften.
Nichts desto trotz wird die Verwaltung nach Wiederaufbau der Burghalle eine Neubewertung vornehmen und der Politik vorlegen, um ggf. mittelfristig eine innerstädtische Hallenkapazität zu schaffen.
Davon unabhängig ist die Frage einer zusätzlichen Ausstattung mit beispielsweise einer Mehrzweckhalle oder aber bundesligatauglichen Wettkampfstätten, die von der vorliegenden Auswertung unberührt bleibt.
Die Verwaltung fühlt sich in der Lage eine qualitative und quantitative Ausstattung der Vereine mit Hallenkapazitäten auf derzeitigem Niveau aufrecht zu erhalten, ohne einen Ersatz für den etwaigen Abriss der Nordwallhalle schaffen zu müssen. Bei dieser Aussage sind die angesprochenen, diversen Optimierungsmöglichkeiten noch nicht berücksichtigt.
Alle zusätzlichen baulichen Ausstattungen müssen zum jetzigen Zeitpunkt als zwar wünschenswerte, aber den Mindestbedarf übersteigende Ausstattung bezeichnet werden und bedürfen vor dem Hintergrund der derzeitigen finanziellen Lage der Stadt einer sensiblen politischen Bewertung.
Anlagen
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1
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206,5 kB
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555,2 kB
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