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ALLRIS - Vorlage

Mitteilungsvorlage - AN/0061/15-1

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:

 

Grabungen zu Forschungszwecken dürfen in Niedersachsen nur im Rahmen von Forschungsvorhaben durchgeführt werden. Das entsprechend dem Denkmalschutzgesetz zu erhaltende Bodendenkmal wird dabei im Sinne der Archäologie zerstört. Daher muss das wissenschaftliche Interesse der Ausgangspunkt und in geeigneter Weise belegt sein.

 

Die Stadt war und ist über den Stand der Forschungen informiert. Der Abschlussbericht zu den bisherigen Forschungen befindet sich derzeit in der Endredaktion und wird von Frau Dr. Lohwasser im Rahmen eines Vortrags mit Buchpräsentation am 21.9.2017 um 19 Uhr im Bomann-Museum öffentlich vorgestellt.

 

Frau Dr. Lohwasser hat aufgrund ihrer bisherigen Forschung Fragen erarbeitet, die weitere Untersuchungen und insbesondere Grabungen rechtfertigen könnten. Sie klärt derzeit, durch welche Universität ein weiteres Forschungsvorhaben zu Altencelle durchgeführt werden könnte und welche Mittelgeber in Frage kommen.

 

Zu den Fragen:

 

Der Oberbürgermeister setzt sich im Rahmen der Möglichkeiten für die Fortführung der Erforschung von Tsellis ein.

Die Stadt Celle wird deshalb die Erforschung bei der federführenden Universität, beim Land Niedersachsen sowie potenziellen Mittelgebern mit Nachdruck befürworten.

 

 

Die Stadt Celle hat im Haushalt keine nennenswerten Mittel für die Denkmalpflege. Sie wird Frau Dr. Lohwasser bei der Akquisition von öffentlichen Mitteln für die weitere Forschungen unterstützen.

 

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Anlagen

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