Beschlussvorlage - AN/0270/17-1
Grunddaten
- Betreff:
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Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen "Erstellung einer Übersicht über die bisher angefallenen Kosten sowie über die finanziellen Auswirkungen, die mit einem Scheitern des "Cramer-Marktes" Ecke 77er/Wehlstraße einhergehen, bevor eine endgültige Entscheidung in der Sache getroffen wird"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 60 Sonderprojekte
- Zuständigkeit:
- Ulrich Kinder
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Liegenschaften
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Vorberatung
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07.09.2017
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Celle
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Entscheidung
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12.09.2017
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Sachverhalt:
Die mit dem Antrag erfragten Kosten zum Vorhaben des Cramer - Edeka - Lebensmittelmarktes lassen sich grob in zwei Kategorien aufteilen, zum einen in Personalkosten und zum anderen in Sachkosten.
Personalkosten incl. Gemeinkosten:
Personalkosten werden grds. nicht erfasst, da diese im Rahmen der alltäglichen Arbeit anfallen.
Sachkosten:
Seitens der Verwaltung sind bisher Kosten für folgende Aufgaben entstanden: Anwaltliche Beratung für Verhandlungen der Kaufverträge und des Durchführungsvertrages in Höhe von 11.900 €.
Zukünftige Kosten
Eine realistische und nachvollziehbare Prognose für zukünftig entstehende Kosten zur Verwertung des Grundstückes ist derzeit wegen der Unbestimmtheit eines neuen noch nicht bekannten Vorhabens nicht möglich.
Seitens der Verwaltung wird von einem Einzelvorhaben mit vorgeschaltetem Investorenwettbewerb ausgegangen. Ein Investorenwettbewerb kostet grob geschätzt ca. 25.000 € Das Einzelvorhaben kann ohne Kosten für Bauleitplanung durchgeführt werden, wenn es auf der Grundlage des bestehenden Bebauungsplanes realisiert wird. Grunderwerbskosten sowie die Bildung des Baugrundstückes werden grundsätzlich vom Investor getragen. Gegebenenfalls entstehen Anwaltskosten für die Stadt Celle im Zuge der Bearbeitung der Kaufverträge.
Anpassungen der städtischen Infrastruktur aufgrund des neuen Vorhabens lassen sich vorab nicht ermitteln, auch dies ist abhängig vom konkreten Projekt. Soweit diese entstehen, gilt allgemein das Verursacherprinzip.
Die Einnahmeposition der Stadt Celle kann bei einem neuen Vorhaben aufgrund eines höher erzielbaren Grundstückspreises (erhöhter Bodenrichtwert) verbessert werden.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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66 kB
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