Beschlussvorlage - AN/0202/17-1
Grunddaten
- Betreff:
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Antrag Nr. AN/0202/17 der Gruppe GRÜNE/WG/PARTEI "Übertragung der Sitzungen des Rates der Stadt Celle als Podcast im Internet"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 10 Informationstechnik
- Zuständigkeit:
- Thomas Bertram
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Ausschuss für Finanzen, Personal und Verwaltungsmodernisierung
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Vorberatung
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21.09.2017
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Celle
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Entscheidung
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28.09.2017
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Sachverhalt:
In der Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Personal und Verwaltungsmodernisierung am 23.05.2017 wurde bereits die Thematik der Live-Übertragungen der Ratssitzungen im Internet diskutiert. Der Antrag AN/0112/17 ist abgelehnt worden.
Mit Antrag AN/0202/17 wird die Übertragung der Sitzungen des Celler Stadtrates als Podcast (Audiodatei) im Internet angeregt.
Das Bereitstellen des öffentlichen Teils der Ratssitzungen im Internet per Tonaufzeichnung ist technisch möglich und rechtlich zulässig (§ 64 NKomVG i.V. mit § 5a Hauptsatzung der Stadt Celle). Datenschutzrechtliche Aspekte sind zu berücksichtigen. Im AFPV am 23.05.2017 wurde moniert, dass Persönlichkeitsrechte der Ratsmitglieder nicht definiert seien. Zudem seien die Abgeordneten in Ihrem Ehrenamt zu schützen.
Bei der Übertragung der Rates als Podcast kann jeder Ratsherr / jede Ratsfrau festlegen, dass sein / ihr Redebeitrag nicht mitgeschnitten werden darf. Mitschnitte von anderen als den Ratsmitgliedern und den Mitgliedern des Verwaltungsvorstandes darf es nicht geben. Bei der Aufbereitung der Tonaufnahmen ist also besondere Sensibilität gefragt, damit sowohl die Stellung und das Recht der Abgeordneten in ihrem Ehrenamt geschützt, als auch die datenschutzrechtlichen Vorgaben erfüllt werden.
In der Sitzung am 23.05.2017 sprach man sich gegen den damaligen Antrag aus, da interessierte Bürgerinnen und Bürger persönlich zur Sitzung kommen könnten. Es wurde betont, dass die Zahl der Zuschauer nicht weiter durch die digitalen Übertragungen sinken solle.
Rückfragen unter anderem bei der Stadt Konstanz, die ihre Ratssitzungen als Video Dateien veröffentlichen, haben ergeben, dass eine vierstellige Anzahl von Bürgerinnen und Bürgern regelmäßig die Videos anschauen. Die Zuschauerzahlen bei den öffentlichen Ratssitzungen haben sich dadurch nicht verändert. Mit der Veröffentlichung der Tonaufzeichnung wird den Bürgerinnen und Bürgern ein weiterer Informationskanal geöffnet, über den sie/ er sich, ggfls. neben der Information aus der Presse, zeitunabhängig noch detaillierter zu einzelnen Punkten und Positionen informieren kann.
Konstanz hat allerdings sowohl den Mitschnitt als auch die Nachbereitung der Aufnahmen an eine externe Firma vergeben und zahlt dafür 1.200 € pro Ratssitzung.
Der Begriff Podcast impliziert, dass die Bürgerinnen und Bürger die Inhalte abonnieren können. Hierzu sind die Inhalte auf einen entsprechenden Podcast-Server zu laden. Die Verwaltung geht bei dem Antrag davon aus, dass es ausreicht, die Aufzeichnungen auf der Internetseite der Stadt Celle und dem Facebook Auftritt der Stadt Celle bereit zu stellen.
Aus Sicht der Verwaltung ist es zwingend erforderlich, die Mitschnitte nachträglich zu bearbeiten. Zwischenrufe und datenschutzrechtlich bedenkliche Äußerungen sind zu entfernen. Außerdem ist eine Ratssitzung so aufzubereiten, dass die Bürgerinnen und Bürger schnell die sie/ ihn interessierenden Tagesordnungspunkte finden kann (Indizierung). Es ist ansonsten zu befürchten, dass das Interesse an den Mitschnitten schnell nachlässt. Insofern ist zu organisieren, dass der Tonmitschnitt nach der Ratssitzung zeitnah bearbeitet wird. Ein Tonmitschnitt verliert seine Aktualität, wenn die Information bereits über andere Kanäle (Presse, Internetangebot der Presse, etc.) zu den Bürgerinnen und Bürgern gelangt sind. Dafür sind entsprechende Stellenanteile vorzuhalten, die es im Moment nicht gibt.
Der Antrag AN/0112/17 ist u.a. aus Kostengesichtspunkten abgelehnt worden. Die Kosten der drei vorgeschlagenen Varianten beliefen sich auf 2.403,80 EUR pro Ratssitzung (Variante 1: Angebot des Celler Unternehmens Sound & Vision), 1.035,39 EUR pro Ratssitzung (Variante 2: Angebot der Firma Plenum TV aus Essen) bzw. 417 EUR pro Ratssitzung (Variante 3: Eigene Beschaffung der notwendigen Technik ohne Berücksichtigung der Personalkosten).
Die aktuelle Tonanlage in der Exerzierhalle ist nicht geeignet, Ratssitzungen digital mitzuschneiden. Gleichwohl kann mit relativ geringem Aufwand das Mitschneiden von Ratssitzungen erfolgen. Die einmaligen Kosten hierfür beziffert die Verwaltung auf ca. 2.500 €. Insofern ist die Bereitstellung von Audiodateien im Internet günstiger als die Bereitstellung von Videomitschnitten.
Ausgehend von 10 Ratssitzungen pro Jahr sind für das Auf- und Nachbereiten der Tonaufnahmen mindestens 50 Stunden zu kalkulieren. Bei einem Stundensatz von 59,69 € (E 10 KGSt Personalkostentabelle) fallen hier also noch einmal mindestens. 3.000 € jährlich an. Hinzu kämen die Abstimmungsaufwände mit anderen Beteiligten (Fachdienst Informationstechnik, Geodaten, Datenschutzbeauftragter, etc.).
Aus Sicht der Verwaltung ist der Antrag in der aktuellen Haushaltssituation finanziell nicht darstellbar. Außerdem ist der Aufwand für die Nachbereitung der Sitzungsmitschnitte in der gebotenen Kürze der Zeit nicht zu leisten. Die Fachdienste 01, 03 und 10 müssten sich jeweils nach den Ratssitzungen gemeinsam mit dem Datenschutzbeauftragten abstimmen und den Tonmitschnitt aufbereiten. Die personellen Ressourcen sind dafür nicht vorhanden.
Finanzielle Auswirkungen:
(Darstellung der zu erwartenden haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen in Euro)
Beschluss führt zu über-/außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen
(ankreuzen, falls zutreffend)
Ergebnishaushalt
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Dezernat | Produkt (Produktnummer und Bezeichnung) | ||
111230.4222010, Erwerb geringfügiger Vermögensgegenstände | |||
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Erträge (Spenden, Verwaltungsgebühren, Zuweisungen, Entgelte) | Euro | Aufwendungen (z. B. Sach- und Dienstleistungen, Abschreibungen, Zinsen, Personalaufwendungen)
2.500 € einmalig 3.000 € laufend jährlich | Euro |
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Saldo Ergebnis: (Formel: Aufwendungen abzgl. Erträge; negativ = Belastung des Haushalts) |
- 5.500 € | ||
Investiver Finanzhaushalt
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Dezernat | Produkt (Produktnummer und Bezeichnung) | ||
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Einzahlungen (Zuweisungen, Beiträge) | Euro | Auszahlungen (z. B. Baumaßnahmen, Grundstücksankauf, Planungskosten für investive Maßnahmen, Anschaffung von Vermögensgegenständen) | Euro |
Saldo Investitionstätigkeit: (Formel: Auszahlungen abzgl. Einzahlungen; negativ = Belastung des Haushalts) |
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Anmerkungen:
(Einzelheiten zu der Berechnung der Sach- und Dienstleistungen (bauliche Unterhaltung auf der Grundlage der KGST-Vorgaben von 1,2 % der Baukosten), Berechnung der Abschreibungen, Auswirkungen auf den Stellenplan, Zinsberechnung mit dem kalkulatorischen Zinssatz (Info bei FD 20), Auszahlungen in den kommenden Jahren (z. B. bei Folgemaßnahmen oder langfristigen Baumaßnahmen), Beschreibung der Förderkulisse (von wem, welcher Zuweisungsprozentsatz, Aufteilung förderfähig – nicht förderfähig)
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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82,7 kB
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