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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - BV/0189/17-1

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die bestehenden Vertragsverhältnisse mit den Kleingartenvereinen dahingehend zu verändern, dass ab dem 01.01.2018 ein Pachtzins in der Höhe von 0,10 € je qm für die tatsächlich bewirtschafteten Kleingartenparzellen erhoben wird. Die Laufzeit wird auf fünf Jahre festgeschrieben. Die Vereine übernehmen auch die bisher von der Stadt gezahlten Grundsteuern und die Beiträge zur Landwirtschaftskammer. Nach fünf Jahren erfolgt eine Anpassung entsprechend der Kostenentwicklung für die Lebenshaltung.

 

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Sachverhalt:

 

Der Verwaltungsausschuss (VA) hat am 29.08.2017 einstimmig bei 3 Enthaltungen folgenden Beschluss gefasst (siehe TOP 7.4):

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die bestehenden Vertragsverhältnisse mit den Kleingartenvereinen dahingehend zu verändern, dass ab dem 01.01.2018 ein Pachtzins in der Höhe von 0,10 € je qm für die tatsächlich bewirtschafteten Kleingartenparzellen erhoben wird. Die Laufzeit wird auf fünf Jahre festgeschrieben. Die Vereine übernehmen auch die bisher von der Stadt gezahlten Grundsteuern und die Beiträge zur Landwirtschaftskammer. Nach fünf Jahren erfolgt eine Anpassung entsprechend der Kostenentwicklung für die Lebenshaltung.

 

In dieser VA-Sitzung wurde des Weiteren unter Tagesordnungspunkt 11 h folgende Anfrage gestellt:

 

TOP 11h) „Erhebung einer Pacht für die Kleingärtner (Vorlage BV/0189/17)

Beigeordneter Rentsch bittet die Verwaltung um Auskunft, ob über die o. g. Thematik abschließend der Verwaltungsausschuss (VA) entscheiden könne (wie heute unter TOP 7.4 geschehen) oder ob hier nicht eine Behandlung im Rat erforderlich sei.

 

Im Nachgang zur Sitzung hat eine Prüfung durch den hiesigen Fachdienst Recht und Vergaben ergeben, dass die Zuständigkeit des Rates gegeben ist. Demzufolge soll wie folgt verfahren werden: 

 

-          Dieser Vorgang ist nochmals im VA am 26.09.2017 zu behandeln (u. a. Aufhebung des VA-Beschlusses vom 29.08.2017 unter TOP 7.4).

 

-          Danach soll diese Thematik dem Rat am 28.09.2017 zur Beschlussfassung vorgelegt werden.

 

 

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Anlagen

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