Beschlussvorlage - BV/0269/17
Grunddaten
- Betreff:
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Bewilligung einer überplanmäßigen Ausgabe gem. § 117 NKomVG für den Ankauf von Wohnbaulandflächen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 20 Finanzwirtschaft
- Zuständigkeit:
- (Dr. Jörg Nigge)
- Ziele:
- Verbesserung der Vermögens- und Finanzlage
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Ausschuss für Finanzen, Personal und Verwaltungsmodernisierung
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Vorberatung
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21.09.2017
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Celle
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Entscheidung
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28.09.2017
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Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt gem. § 117 NKomVG die überplanmäßige Auszahlung in Höhe von 1.901.000 € für den Ankauf von Bauland in Groß Hehlen.
Die Deckung erfolgt aus Minderauszahlungen abgeschlossener Maßnahmen des FD Städtebauförderung, Liegenschaften, Minderauszahlungen in der Sportförderung, Minderauszahlungen bei Planungsleistungen und günstigerer Vergabe von Tiefbauarbeiten des FD Tief- und Landschaftsbau sowie Mehreinzahlungen aus Erschließungs- und Ausbaubeiträgen des FD Tief- und Landschaftsbau.
Sachverhalt:
Die Entwicklung von Wohnbauflächen ist wichtiger Bestandteil der kommunalen Daseinsvorsorge und steht seit geraumer Zeit im Fokus der Stadt Celle. Im zuletzt ausgewiesenen Baugebiet „Kieferngrund II“ sind alle Grundstücke vergeben bzw. verkauft. In den vergangenen Monaten ist die Zahl der Interessenten für Bauland, die sich bei der Stadt Celle haben registrieren lassen, auf rund 135 angestiegen. Die Ausweisung von Wohnbauflächen ist daher vordringlich umzusetzen. Eine Veranschlagung der notwendigen finanziellen Mittel im Rahmen des 1. Nachtragshaushaltsplanes würde im Hinblick auf die Wartezeit bis zur Genehmigung des Nachtragshaushaltes zu einer erheblichen und nicht akzeptablen zeitlichen Verzögerung führen. In diesem Falle sei vielmehr zu befürchten, dass das jetzt zur Verfügung stehende Angebot verstreichen oder sich verteuern würde. Für das Areal bestehen bereits strategische Ziele und Pläne, welche direkt nach dem Ankauf umgesetzt werden können und sollen.
Für die Durchführung der Maßnahme werden insgesamt Mittel in Höhe von 3,5 Mio € benötigt, die teilweise nicht im Haushaltsplan 2017 eingeplant sind. Um den Ankauf tätigen zu können, ist deshalb die Genehmigung einer überplanmäßigen Auszahlung in Höhe von 1,901 Mio. € gem. § 117 NKomVG erforderlich. Die Deckung erfolgt aus Minderauszahlungen abgeschlossener Maßnahmen des FD Städtebauförderung, Liegenschaften, Minderauszahlungen in der Sportförderung, Minderauszahlungen bei Planungsleistungen und günstigerer Vergabe von Tiefbauarbeiten des FD Tief- und Landschaftsbau sowie Mehreinzahlungen aus Erschließungs- und Ausbaubeiträgen des FD Tief- und Landschaftsbau.
Finanzielle Auswirkungen:
(Darstellung der zu erwartenden haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen in Euro)
Beschluss führt zu über-/außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen
(ankreuzen, falls zutreffend)
Investiver Finanzhaushalt
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Dezernat IV | Produkt (Produktnummer und Bezeichnung) | ||
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Einzahlungen (Zuweisungen, Beiträge) | Euro | Auszahlungen (z. B. Baumaßnahmen, Grundstücksankauf, Planungskosten für investive Maßnahmen, Anschaffung von Vermögensgegenständen) | Euro |
Erschließungs- und Ausbaubeiträge, | 1.409.000 | Üpl Ausz. Ankauf Bauland | 1.901.000 |
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| Deckung über: Weniger Sportförderung Weniger Tiefbauplanung und -arbeiten u.a. aufgrund von Ausschreibungsergebnissen |
-100.000 -392.000 |
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Saldo Investitionstätigkeit: (Formel: Auszahlungen abzgl. Einzahlungen; negativ = Belastung des Haushalts) | 0 | ||
