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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - BV/0249/17

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Beratungsfolge

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Nachrichtlich an folgende(n) Ortsrat/Ortsräte gem. § 3 Abs. 5 Hauptsatzung:

 

Ortsrat Blumlage/Altstadt

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Verwaltungsausschuss beschließt, dass die im Ortsteil Blumlage/Altstadt befindlichen neuen vier Planstraßen und zwei Plätze als öffentliche Verkehrsflächen auf den Flurstücken 221 teilweise, 223, 226, 232, 231, 218, 216, 214 teilweise, 203/1 teilweise, 202, 228 Flur 20, Gemarkung Celle, gem. § 6 des Nds. Straßengesetzes vom 24.09.1980 in der zurzeit gültigen Fassung mit sofortiger Wirkung gewidmet werden.

 

Träger der Baulast ist die Stadt Celle.

 

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Sachverhalt:

 

Die im Ortsteil Blumlage/Altstadt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 138, 1. Teil, „Allerinsel“, der sich zurzeit in  Aufstellung befindet, neu gebauten Erschließungsstraßen und Plätze  dienen der öffentlichen Erschließung des Plangebietes. Die Anlagen stehen im Eigentum der Stadt Celle und sind derzeit nicht gewidmet. Die Straßen wurden von der Stadt Celle ausgebaut und sollen jetzt als öffentliche Verkehrsflächen gewidmet werden.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Keine

 

 

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Anlagen

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