Beschlussvorlage - BV/0297/17
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan Nr. 138 I. Teil der Stadt Celle "Allerinsel" - erneute öffentliche Auslegung gemäß §§ 3 Abs. 2 und 4a Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 60 Sonderprojekte
- Zuständigkeit:
- Ulrich Kinder
- Ziele:
- Erfüllung der Aufgaben als Oberzentrum
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Liegenschaften
|
Vorberatung
|
|
|
|
24.10.2017
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Verwaltungsausschuss
|
Entscheidung
|
|
Nachrichtlich an folgende(n) Ortsrat/Ortsräte gem. § 3 Abs. 5 Hauptsatzung:
Blumlage / Altstadt und Neuenhäusen
Beschlussvorschlag:
Dem Entwurf des Bebauungsplans Nr. 138 I. Teil der Stadt Celle „Allerinsel“ sowie der dazugehörigen Begründung wird in der vorliegenden Fassung zugestimmt und deren erneute öffentliche Auslegung beschlossen (§§ 3 Abs. 2 und 4a Abs. 3 BauGB).
Sachverhalt:
Lage des Plangebietes:Ortsteil Blumlage/Altstadt,
zwischen Hafenstraße und Mühlenaller
Entfernung zum Stadtzentrum:500 m
Größe des Plangebietes:ca. 7,2 ha
geplante Nutzungen:Wohnen, Freizeit, Vereine und Dienstleistungen
Im Jahr 2004 wurde ein Einleitungsbeschluss für die Aufstellung eines Bebauungsplans „Allerinsel“ gefasst. Zu diesem Zeitpunkt umfasste das Plangebiet zunächst die gesamte Allerinsel. Im Zuge der Erarbeitung des „Rahmenplans Allerinsel“, hat sich für die weitere Umsetzung ein Vorgehen in Bauabschnitten ergeben. Hierbei soll zunächst der Bereich zwischen Hafenstraße und Mühlenaller entwickelt werden. Weitere Abschnitte sollen später folgen. Für die Bauleitplanung ergibt sich hieraus ein geänderter und besser geeigneter Zuschnitt des Geltungsbereiches. Das Planverfahren ist deshalb unter dem Titel: Bebauungsplan Nr. 138 I. Teil der Stadt Celle „Allerinsel“ fortgeführt worden.
Der Rahmenplan Allerinsel von 2009/10, der in Zusammenarbeit mit dem Büro Pesch und Partner/ Stadtplaner und Architekten erarbeitet wurde und am 10.06.2010 durch den Rat der Stadt Celle als städtebauliches Konzept im Sinne von § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB beschlossen wurde, sieht für den 1. Bauabschnitt eine Mischung aus Wohnnutzung, Freizeit, Vereinen und Dienstleistungen vor.
Für die weitere Umsetzung des Rahmenplans Allerinsel war auch die Verwirklichung des Hochwasserschutzes als Grundlage für die Wiedernutzbarmachung und Weiterentwicklung als städtischem Quartier erforderlich. Die Maßnahmen des Hochwasserschutzes fußen auf dem Planfeststellungsbeschluss „Hochwasserschutzmaßnahmen in der Region Celle, 3. Planfeststellungsabschnitt Bereich Allerinsel“ vom 02.12.2013.
Im Zuge der Entwicklung im Umfeld der Allerinsel wurde die Erneuerung der Umfassungsbauwerke des Hafens im Kontext mit der künftigen städtebaulichen Entwicklung vorgenommen. Die Erneuerung war erforderlich, weil die Hafenmauern einen dringenden Sanierungsbedarf aufwiesen und für die weitere städtebauliche Entwicklung eine gesicherte Ausgangssituation geschaffen werden musste.
Mit der Durchführung des Investorenwettbewerbes hat die künftige bauliche Entwicklung des Hafenumfeldes eine weitere Konkretisierung erfahren. Der Bebauungsplan, der im Wettbewerb eine Leitlinie für die Entwürfe darstellte, wird nun als Angebotsbebauungsplan weitergeführt. Gegebenenfalls erforderliche Regelungen hinsichtlich der weiteren Ausgestaltung der Projekte und die Bindung der Investoren an die Wettbewerbsergebnisse als Grundlage für die Investitionsumsetzung werden im Rahmen eines Städtebaulichen Vertrages oder ggf. in den jeweiligen Grundstückskaufverträgen getroffen.
Im Rahmen der Stellungnahmeauswertung aus der erneuten öffentlichen Auslegung und in den fortschreitenden Gesprächen mit den Investoren der Lose 1-3 haben sich am Entwurf des Bebauungsplans Änderungen ergeben, die seine erneute Auslegung erforderlich machen. Insbesondere der Umgang mit gewerblichen Schallimmissionen wird im geänderten Bebauungsplanentwurf konkretisiert. Im Zuge der der Änderung des Baugesetzbuches, hat der Bundesgesetzgeber eine neue Gebietskategorie „Urbanes Gebiet“ in die Baunutzungsverordnung eingeführt. Diese neue Kategorie bildet in besserer Weise die städtebauliche Grundkonzeption für die geplante Bebauung und die angestrebte Nutzungsmischung ab. Darüber hinaus ist das gegenüber dem herkömmlichen Mischgebiet geänderte Lärmschutzniveau dazu geeignet potentielle Konflikte zu vermeiden.
Mit der Anwendung der neuen Gebietskategorie eröffnet sich zugleich die Möglichkeit, den BPlan Nr. 138 1. Teil „Allerinsel“ aus den bestehenden Flächennutzungsplandarstellungen heraus zu entwickeln. Damit wird die Änderung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren nicht mehr erforderlich.
Die Ortsräte Blumlage/Altstadt und Neuenhäusen werden gemäß § 94 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 NKomVG bezügliche dieses Bebauungsplans rechtzeitig vor dem Satzungsbeschluss angehört.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
2,1 MB
|
|||
|
2
|
(wie Dokument)
|
1,7 MB
|
|||
|
3
|
(wie Dokument)
|
3,7 MB
|
|||
|
4
|
(wie Dokument)
|
3 MB
|
|||
|
5
|
(wie Dokument)
|
298,8 kB
|
|||
|
6
|
(wie Dokument)
|
4,8 MB
|
|||
|
7
|
(wie Dokument)
|
5,9 MB
|
|||
|
8
|
(wie Dokument)
|
2 MB
|
|||
|
9
|
(wie Dokument)
|
794,8 kB
|
|||
|
10
|
(wie Dokument)
|
2,4 MB
|
|||
|
11
|
(wie Dokument)
|
1,1 MB
|
|||
|
12
|
(wie Dokument)
|
1,8 MB
|
|||
|
13
|
(wie Dokument)
|
3 MB
|
