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ALLRIS - Vorlage

Mitteilungsvorlage - MV/0267/17

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:

 

Die Aufgaben Heimaufsicht, Waffenwesen und Sprengstoffwesen sind originär von der Stadt Celle als große selbständige Stadt wahrzunehmen. Die Aufgaben können daher nicht kostenfrei auf den Landkreis Celle übertragen werden.

 

Trotz der originären Zuständigkeit der Stadt Celle ist eine kommunale Zusammenarbeit nicht ausgeschlossen. In den vorliegenden Aufgabengebieten wäre eine Zweckvereinbarung nach § 5 NKomZG möglich. Gegenstand einer Zweckvereinbarung ist auch eine Kostenvereinbarung. Eine Zweckvereinbarung bedarf der Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde.

 

Die Stadt Celle und der Landkreis Celle haben demzufolge die Möglichkeit über eine Zweckvereinbarung zu regeln, dass der Landkreis Celle gegen Kostenerstattung Aufgaben übernimmt, für die originär die Stadt Celle zuständig ist.

 

Eine Projektgruppe hat entsprechende Gespräche mit dem Landkreis Celle geführt, der Landkreis hat eine Kostenkalkulation durchgeführt und ein Angebot abgegeben. Im Ergebnis führt die Aufgabenwahrnehmung durch den Landkreis Celle zu Personalmehrkosten in Höhe von ca. 16.500 Euro.

 

Vor diesem Hintergrund ist die Übertragung der Aufgaben an den Landkreis und der Abschluss einer Zweckvereinbarung nicht wirtschaftlich.

 

 

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