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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - BV/0306/17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

§ 25 Abs. 1 der Geschäftsordnung lautet zukünftig wie folgt:

 

§ 25

Geschäftsgang und Verfahren der Ortsräte

 

(1)   Für das Verfahren innerhalb der Ortsräte gilt das Verfahren für den Rat entsprechend, soweit nicht gesetzliche Vorschriften vorgehen oder Bestimmungen dieser Geschäftsordnung entgegenstehen. Die Ortsratsmitglieder, die nicht dem Rat der Stadt Celle angehören, erhalten die Sitzungsunterlagen in Papierform oder in elektronischer Form.

 

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Sachverhalt:

 

In der Vergangenheit kam es bei den Ladungen zu den Ortsratssitzungen vereinzelt vor, dass Ortsratsmitglieder die Einladung über den Postweg nicht erhalten haben. Die genaue Ursache dafür konnte im Nachgang nicht geklärt werden. Um zukünftig zu den Ortsratssitzungen rechtssicher einzuladen, wurde beim Treffen der 13 Ortsbürgermeister/-innen am 11.09.2017 vereinbart, die Geschäftsordnung des Rates, in der auch der Geschäftsgang und das Verfahren für die Ortsräte geregelt ist, dahingehend anzupassen, dass neben dem Postversand die Einladung auch in elektronischer Form, d. h. per E-Mail verschickt wird. Bis auf ein Ortsratsmitglied sind alle Mandatsträger per E-Mail erreichbar. Der Versand in Papierform bleibt nach wie vor erhalten.

 

Aus den o. g. Gründen soll in § 25 Abs. 1 der Geschäftsordnung der 2. Satz wie folgt geändert werden (Änderungen in Kursiv- und Fettdruck):

 

 

 

§ 25

Geschäftsgang und Verfahren der Ortsräte

 

(1) Für das Verfahren innerhalb der Ortsräte gilt das Verfahren für den Rat entsprechend, soweit nicht gesetzliche Vorschriften vorgehen oder Bestimmungen dieser Geschäftsordnung entgegenstehen. Die Ortsratsmitglieder, die nicht dem Rat der Stadt Celle angehören, erhalten die Sitzungsunterlagen in Papierform oder in elektronischer Form.

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Anlagen

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