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ALLRIS - Vorlage

Mitteilungsvorlage - MV/0212/17

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:

Nach § 15 des Niedersächsischen Gleichberechtigungsgesetzes (NGG) ist  jeweils für drei Jahre ein Gleichstellungsplan zu erstellen. Als Grundlage hierfür dient eine Bestandsaufnahme und Analyse der Beschäftigtenstruktur sowie der zu erwartenden Fluktuation. Es ist festzulegen, mit welchen Maßnahmen eine Unterrepräsentanz abzubauen ist und die Vereinbarkeit von Erwerbsarbeit und Familienarbeit verbessert werden soll.

 

Der Gleichstellungsplan muss für seine Geltungsdauer Zielvorgaben in Prozentsätzen enthalten. Er ist allen Beschäftigten zur Kenntnis zu geben.

 

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Anlagen

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