Beschlussvorlage - AN/0114/17-3
Grunddaten
- Betreff:
-
Kulturpreisverleihung 2018
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Dezernat III
- Zuständigkeit:
- Susanne McDowell
- Ziele:
- Schärfung des kulturellen Profils; Erhalt des bürgerschaftlichen Engagements
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Kulturausschuss
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Vorberatung
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22.11.2017
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Celle
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Vorberatung
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Beschlussvorschlag:
Der VA empfiehlt dem Rat, die Neufassung der „Grundsätze für die Verleihung des Kulturpreises der Stadt Celle“ zu beschließen.
Sachverhalt:
Kulturpreisverleihung 2018 – Antrag Nr. AN/0114/17 der UNABHÄNGIGEN
Die Thematik wurde ausführlich in der Sitzung des Kulturausschusses am 7.6.2017 und in der Sitzung des Verwaltungsausschusses am 13.06.2017 erörtert. Dabei wurde konstatiert, dass die „Grundsätze für die Verleihung des Kulturpreises der Stadt Celle“ anzuwenden seien. Danach könne der Ausschuss selber keinen Vorschlag unterbreiten, sondern es müsse eine Jury eingesetzt werden. Der lt. den Grundsätzen vorgegebene Kostenrahmen in Höhe von umgerechnet ca. 8.000 € (Stand 1999!) wurde dabei als zu hoch angesehen. Da eine Preisverleihung im Jahr 2018 möglichst kostenneutral erfolgen solle, müsse somit die Satzung entsprechend angepasst werden. Auf Anregung von Kulturdezernentin McDowell befürworteten die Mitglieder des VA einhellig, die a. o. Grundsätze entsprechend zu ändern, um möglichst eine kostenneutrale Lösung zu finden. Die Änderungen sind im beigefügten Vorschlagsentwurf grau hinterlegt bzw. durchgestrichen. Um ein evtl. Abstimmungspatt der Jury zu vermeiden, würde es sich anbieten, eine weitere Person für die Jury zu benennen (oder die Stimme der/des Juryvorsitzenden gibt bei Stimmengleichheit den Ausschlag).
Die vom Beigeordneten Bischoff angeregte Kontaktaufnahme zur Tansey-Stiftung verlief leider ergebnislos.
Der vom Beigeordneten Bischoff unterbreitete Vorschlag, die Preisverleihung in der letzten Ratssitzung 2018 vorzunehmen und dann mit der nachfolgenden Ratsweihnachtsfeier zu verbinden, um Kosten zu reduzieren, wird von der Verwaltung begrüßt.
Finanzielle Auswirkungen:
(Darstellung der zu erwartenden haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen in Euro)
Beschluss führt zu über-/außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen
(ankreuzen, falls zutreffend)
Ergebnishaushalt
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Dezernat | Produkt (Produktnummer und Bezeichnung) | ||
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Erträge (Spenden, Verwaltungsgebühren, Zuweisungen, Entgelte) | Euro | Aufwendungen (z. B. Sach- und Dienstleistungen, Personalaufwendungen) | Euro |
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Saldo Ergebnis: (Formel: Aufwendungen abzgl. Erträge; negativ = Belastung des Haushalts) |
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Investiver Finanzhaushalt
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Dezernat | Produkt (Produktnummer und Bezeichnung) | ||
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Einzahlungen (Zuweisungen, Beiträge) | Euro | Auszahlungen (z. B. Baumaßnahmen, Grundstücksankauf, Planungskosten für investive Maßnahmen, Anschaffung von Vermögensgegenständen) | Euro |
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Saldo Investitionstätigkeit: (Formel: Auszahlungen abzgl. Einzahlungen; negativ = Belastung des Haushalts) |
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Zusätzliche Angaben bei Investitionsmaßnahmen
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Projektverantwortlicher (Dezernent): |
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Höhe der geplanten Auszahlungen: |
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Geplante Projektdauer: |
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Voraussichtliche Fertigstellung des Projekts: |
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Zukünftige Auswirkungen auf den Ergebnishaushalt (Folgekosten): |
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Anmerkungen:
(Einzelheiten zu der Berechnung der Sach- und Dienstleistungen (bauliche Unterhaltung auf der Grundlage der KGST-Vorgaben von 1,2 % der Baukosten), Berechnung der Abschreibungen, Auswirkungen auf den Stellenplan, Zinsberechnung mit dem kalkulatorischen Zinssatz (Info bei FD 20), Auszahlungen in den kommenden Jahren (z. B. bei Folgemaßnahmen oder langfristigen Baumaßnahmen), Beschreibung der Förderkulisse (von wem, welcher Zuweisungsprozentsatz, Aufteilung förderfähig – nicht förderfähig)
Auswirkung für Integration:
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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14,2 kB
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