Mitteilungsvorlage - AN/0437/16-1
Grunddaten
- Betreff:
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Beantwortung des Antrages Nr. 93/2016 der SPD-Fraktion "Prüfauftrag an die Verwaltung, ob und in welchem Umfang eine sog. Feuerwehrrente für die ehrenamtlich Tätigen bei der Freiw. Feuerwehr Celle ab 2018 aus Mitteln der Eigenkapitalverzinsung des Eigenbetriebs Abwasser möglich ist"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- 32 Allgemeine Ordnung
- Beteiligt:
- 11 Personal; 20 Finanzwirtschaft
Beratungsfolge
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Erledigt
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Ausschuss für Finanzen, Personal und Verwaltungsmodernisierung
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Kenntnisnahme
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21.09.2017
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Geplant
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Feuerschutzausschuss
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Kenntnisnahme
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08.11.2017
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Sachverhalt:
Die Verwaltung befürwortet grundsätzlich die Stärkung des ehrenamtlichen Engagements der Freiwilligen Feuerwehr Celle und anderer ehrenamtlicher Hilfsorganisationen. Eine Feuerwehrrente kann zweifellos dazu beitragen, mit einer nachhaltigen Anreizstruktur die Gewinnung und Verfügbarkeit von ehrenamtlichen Personalressourcen zu verbessern. Es könnte damit eine langfristige Bindung an das Feuerwehrsystem erzeugt werden.
Bundesweit gibt es bereits Kommunen, die mit unterschiedlichen Kapitalisierungssystemen und Modellen arbeiten. Das Bundesland Sachsen-Anhalt befürwortet z.B. ein privatrechtliches einheitliches Rentenmodell der Kommunen über einen vom Land benannten Versicherungsträger. Das Bundesland Thüringen hat mit einer Änderung des Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetzes (ThürBKG) - in der Fassung der Bekanntmachung vom 05.02.2008 - durch Einfügung des § 14a den Weg für eine zusätzliche Altersversorgung freigemacht.
Mit dem Gesetz zur Änderung des Thüringer Versorgungsverbandsgesetzes und des ThürBKG vom 30.03.2012 (GVBl. Thüringen 2012 Nr. 4) ist eine Zusatzversorgungskasse eingerichtet worden, in die das Land und die Kommunen zu gleichen Teilen Beiträge einzahlen.
In Niedersachsen sind derzeitig keine vergleichbaren gesetzlichen Regelungen im Brandschutzgesetz oder zu Zusatzversorgungskassen vorhanden. Privatrechtliche Kapitalisierungsverträge mit entsprechenden Versicherungsträgern müssen daher kommunalrechtlich als freiwillige Finanzleistungen bewertet werden.
Die Stadt Celle befindet sich momentan und auf absehbare Zeit in einem anspruchsvollen Haushaltskonsolidierungsprozess. Alle Finanzmittel und damit auch die Zinserträge aus der genannten Eigenkapitalverzinsung fließen zwingend in diesen Prozess ein. Darüber hinaus wären neue freiwillige Leistungen der Stadt gegenüber der Aufsichtsbehörde nicht darstellbar und würden die Genehmigung des Kernhaushaltes erschweren.
Nach Abschluss der Haushaltskonsolidierung und bei entsprechender Finanzlage wird die Verwaltung das Thema wieder aufgreifen.
(Thomas Bertram)
Erster Stadtrat
Anlagen
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1
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(wie Dokument)
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67,7 kB
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