Beschlussvorlage - BV/0301/17
Grunddaten
- Betreff:
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Bebauungsplan Nr. 28 Ace der Stadt Celle "Gewerbegebiet Apfelweg Süd" - Entwurf und erneute öffentliche Auslegung gemäß § 4a Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 60 Sonderprojekte
- Zuständigkeit:
- Ulrich Kinder
- Ziele:
- Erfüllung der Aufgaben als Oberzentrum
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Liegenschaften
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Vorberatung
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16.11.2017
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Entscheidung
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Nachrichtlich an folgende(n) Ortsrat/Ortsräte gem. § 3 Abs. 5 Hauptsatzung: Altencelle
Beschlussvorschlag:
Dem Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 28 Ace der Stadt Celle „Gewerbegebiet Apfelweg Süd“ sowie der zugehörigen Begründung wird in der vorliegenden Fassung zugestimmt und deren erneute öffentliche Auslegung beschlossen (§ 4a Abs. 3 BauGB).
Sachverhalt:
Lage des Plangebietes:Ortsteil Altencelle
Entfernung zum Stadtzentrum:ca. 1,7 km (Stadtkirche)
Größe des Plangebietes:3,89 ha
geplante Nutzungen:Gewerbegebiet
Der Rat der Stadt Celle hat in seiner Sitzung am 02.03.2017 die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes beschlossen. Die Stellungnahmen der Behörden, der Träger öffentlicher Belangen, der Auslegung sowie der Anhörungen der Ortsräte wendeten sich insbesondere gegen die bisher geplante Erschließung über den Apfelweg. Nach der öffentlichen Auslegung vom 04.04.2017 bis einschließlich 03.05.2017 und der Auswertung der eingegangen Anregungen und Bedenken wurde der Entwurf des Bebauungsplanes geändert. Planteilbereiche des Bebauungsplanes Nr. 140 „Gewerbegebiet Baker-Hughes-Straße“ wurden in das Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 28 Ace einbezogen, um die verkehrliche Erschließung des Plangebietes jetzt über die Baker-Hughes-Straße zu sichern.
Der Bebauungsplan verfolgt vorrangig das Ziel, eine Erweiterung des benachbarten Betriebsgeländes der Baker Hughes INTEQ GmbH zu ermöglichen und so der Firma eine weitere Entwicklungsperspektive zu eröffnen.
Dazu ist die Ausweisung eines Gewerbegebietes angrenzend an das bisherige Betriebsgelände vorgesehen.
In der ersten Auslegung gab es eine Vielzahl von Bedenken zur Erschließung der Erweiterungsfläche über den Apfelweg. Deshalb wurde jetzt eine Lösung mit einer Erschließung von Süden über die Baker-Hughes-Straße gefunden.
Entlang des Apfelweges wird ein Bereich ohne Ein- und Ausfahrt festgesetzt. Ausnahmsweise zulässig ist der Gebrauch durch Feuerwehr- und Rettungsfahrzeuge, Fahrradfahrer, Fußgänger sowie für Pflegefahrzeuge zur Pflege von Grünflächen und für Wartungsarbeiten innerhalb der Gewerbegebiete GE 8 und GE 9.
An allen benachbarten Immissionsstandorten werden die erforderlichen Immissionswerte eingehalten. Die festgesetzten Emissionskontingente liegen unter den Werten des Schallgutachtens.
Der bisherige Bebauungsplan Nr. 140 „Gewerbegebiet Baker-Hughes-Straße“ wird bereichsweise durch den Bebauungsplan Nr. 28 Ace „Gewerbegebiet Apfelweg Süd“ überlagert. Die dort getroffenen planerischen und textlichen Aussagen gelten weiterhin in vollem Umfang und werden entsprechend übernommen. Der Bereich wird lediglich zur Bestandssicherung beziehungsweise zur Sicherung der Erschließung im Bereich bereits existierenden Verkehrsflächen mit einbezogen. Es ergeben sich die folgenden Abweichungen; die Festsetzung von Geh-, Fahr- und Leitungsrechten zugunsten der Gewerbegebietsflächen GE 8 und GE 9 zur Sicherung der Erschließung über die bereits bestehende Hauptzufahrt im Süden und die Festsetzung einer Straßenverkehrsfläche einschließlich Straßenbegrenzungslinie.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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2,8 MB
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2
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531,8 kB
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3
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(wie Dokument)
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2,8 MB
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4
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(wie Dokument)
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813,5 kB
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5
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(wie Dokument)
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26,3 kB
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