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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - BV/0349/17

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Beratungsfolge

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Nachrichtlich an folgende(n) Ortsrat/Ortsräte gem. § 3 Abs. 5 Hauptsatzung:

keine

 

Beschlussvorschlag:

Der Rat beschließt die als Anlage beigefügte Satzung zur Änderung der Satzung über die Übertragung der Pflicht zur Reinigung der öffentlichen Straßen, Wege und Plätze in der Stadt Celle.

 

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Sachverhalt:

Aufgrund neuerer Rechtsprechung ist die Straßenreinigungsgebührensatzung in mehreren Punkten und Begrifflichkeiten zu ändern.

 

Dies hat auch Auswirkungen auf den in § 3 definierten Grundstücksbegriff in der Satzung über die Übertragung der Pflicht zur Reinigung der öffentlichen Straßen, Wege und Plätze in der Stadt Celle. Insofern wird auf den Begriff „Anliegergrundstück“ eingegangen. Gleichzeitig wird klargestellt, dass trennende Einrichtungen der Straße (bspw. Grün-, Trenn-, Seiten- oder Sicherheitsstreifen etc.) nichts am Charakter eines Anliegergrundstückes ändern.

 

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Finanzielle Auswirkungen

 

Hinsichtlich der finanziellen Auswirkung wird auf die Gebührenbedarfsrechnung „Straßen-reinigung 2018“ verwiesen.

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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