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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - BV/0350/17

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Beratungsfolge

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Nachrichtlich an folgende(n) Ortsrat/Ortsräte gem. § 3 Abs. 5 Hauptsatzung:

 

Keine

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat beschließt die als Anlage 2 beigefügte Satzung zur Änderung Friedhofsge-

bührensatzung.

 

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Sachverhalt:

 

Gem. § 111 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) und § 5 des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes (NKAG) sind für die Inanspruchnahme öffentlicher Einrichtungen der Stadt Celle kostendeckende Gebühren zu erheben.

 

Basis der Berechnung der Gebühren 2018 ist das Ergebnis der Betriebsabrechnung 2016. Die Gebührenbedarfsrechnung 2018 lässt moderate Anpassungen notwendigen werden.

 

Die vergebenen Grabflächen als Maßstab für die Grabplatzgebühren sind weiterhin rückläufig auf Grund des seit Jahren beobachteten Trends zu kleineren Gräbern.

 

Der Pflegeaufwand für nicht mehr für Bestattungen benötigten Freiflächen zur Erhaltung eines gepflegten Gesamtbildes wird in der Position „Öffentliches Grün“ ausgewiesen und ist somit nicht Bestandteil der Gebührenermittlung, sondern wird gebührenneutral im allgemeinen Haushalt finanziert.

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Beim Friedhof handelt es sich um eine gebührenfinanzierte Einrichtung. Bezüglich der finanziellen Auswirkungen wird auf Gebührenbedarfsrechnung verwiesen.

 

 

 

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Anlagen

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