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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - BV/0346/17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Der Betriebsausschuss der Stadtentwässerung Celle beschließt die Bewilligung einer überplanmäßigen Ausgabe gem. § 117 NKomVG in Höhe von 850.000,- € für die Baumaßnahme Erschließung Hohe Wende.

 

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Sachverhalt:

 

Mit der Konversion der Kasernenanlage „Hohe Wende“ (ehem. „von-Seeckt-Kaserne“) werden folgende, z.Z. bekannte Nutzungsänderungen einhergehen:

Geplante „Erweiterung der Fa. H. u. H. Luhmann GmbH auf der ehemaligen Sportplatzfläche (West)“, „Standortentscheidung städtischer Baubetriebshof“ und zu erwartende „Baulanderschließungen ehemalige Sportplatzfläche (Ost)“.

 

In Hinblick auf diese und die noch unbekannten Entwicklungsprozesse zur zivilen Nachnutzung und zur Sicherung der Erschließung allgemein war eine Neuordnung der Oberflächenentwässerung in diesem Quartier zu planen, die nun abschnittsweise ausgeschrieben und baulich umgesetzt werden muss.

 

Der erste Bauabschnitt (siehe Anlage Lageplan) besteht aus einem Regenwasservorflutkanal DN 600 mit provisorischer Einleitung in den „Vorwerker Bach“ im Bereich der öffentlichen Straßen „Hohe Wende“ und „Sprengerstraße“ auf einer Länge von rd. 600 m, der Erneuerung einer Regenwasserkanalhaltung DN 400 auf einer Länge von 25 m im Bereich der öffentlichen Straße „Hohe Wende“, der Stilllegung eines Grabendurchlasses und der Umbindung von OHE-Seitengräben im Bereich der öffentlichen Straße „Am Wasserturm“.

 

Die Stadtentwässerung Celle hatte bei der Aufstellung des Haushaltes 2017 die noch für den städtischen Gesamthaushalt geplanten Zahlen der Erschließung Hohe Wende für die Gewerke Regen- und Schmutzwasserkanal übernommen.

 

Im Einzelnen waren dies 500.000,- € für 2017 sowie 500.000,- als VE für das Jahr 2018 auf dem Produktkonto 538150/0960439/7872450.

 

Von diesen Haushaltsansätzen waren bereits 194.059,58 € für Planungsleistungen „Vorflut Regenwasserkanal Sprengerstraße“ beauftragt.

Insgesamt waren die aus dem Gesamthaushalt übernommenen Haushaltsansätze nicht für das Gesamtprojekt kalkuliert. Es sollten damit lediglich die Planungsleistungen und Vorarbeiten wie Baugrunduntersuchungen etc. durchgeführt werden.

Der bestehende Vertrag über die Planungsleistungen wurde dann von der Stadtentwässerung durch eine Auftragserweiterung – Erschließung Hohe Wende, Kasernenbereich – um 211.225,- € erhöht. Weiterhin sind für die Vergabe von Baugrunduntersuchungen noch ca. 20.000,- € vorgesehen.

Daher steht von den Haushaltsansätzen 2017 nur noch ein Betrag von 74.500,- € für Bauleistungen zur Verfügung.

Die Kostenschätzung der Bauleistungen für den 1. Teilabschnitt (siehe Anlage Lageplan) beträgt ca. 1.400.000,- €.

Für bereits beauftragte Planungsleistungen und Baugrunduntersuchungen sind 425.500,- € vorgesehen.

 

Somit werden Finanzmittel in Höhe von insgesamt 1.825.500,- € benötigt.

 

Um ein wirtschaftliches Ausschreibungsergebnis zu erreichen und die Erschließung des Kasernengeländes zu gewährleisten, soll die Ausschreibung für den 1. Teilabschnitt der Erschließung Hohe Wende – Regenwasserkanal Sprengerstraße – noch im Jahr 2017 veröffentlicht werden.

 

 

Die eingestellten Haushaltsmittel auf dem Produktkonto 538150-0960439-7872450 in Höhe von 500.000,- € für 2017 sowie die VE in Höhe von 500.000,- € für 2018 sind nicht ausreichend.

 

 

Die Deckung der überplanmäßigen Ausgabe in Höhe von 850.000,- €  erfolgt durch entsprechende Minderausgaben bei den folgenden Haushaltsstellen:

 

a)          538150-0960224-7872363 SW-Kanal Baugebiet Am Kieferngrund = 500.000,- €

 

b)          538150-0960335-7872424 Energie aus Abwasser          = 100.000,- €

 

c)      538150-0960452-7872457 Solare Klärschlammtrocknung          = 250.000,- €

 

 

Begründung der Minderausgaben:

 

a)      Das Bauvorhaben Kieferngrund ist fertiggestellt, die restlichen Haushaltsmittel werden nicht mehr benötigt.

 

b)      Das Projekt Energie aus Abwasser wird aufgrund der geänderten gesetzlichen Rahmenbedingungen bei der Klärschlammentsorgung (Klärschlammverordnung) nicht weiter verfolgt.

 

c)      Das Projekt Solare Klärschlammtrocknung wird ebenfalls aufgrund der geänderten gesetzlichen Rahmenbedingungen bei der Klärschlammentsorgung (Klärschlammverordnung) nicht weiter verfolgt.

 

 

Hinweis:

 

Die jetzt aus dem Haushalt 2017 als Deckung vorgesehenen Haushaltsmittel entlasten den geplanten Haushalt 2018. Die hier aufgeführten 850.000,- € müssten sonst für das Projekt Hohe Wende in den Haushalt 2018 zusätzlich eingestellt werden.

Weiterer Nachteil: Die Veröffentlichung der Ausschreibung könnte dann erst nach der Genehmigung des Haushaltes 2018 – wahrscheinlich im Mai 2018 – stattfinden. Ein wirtschaftliches Ausschreibungsergebnis wäre dann eher nicht wahrscheinlich.

 

 

Grundlage und Satzungsauszug:

 

Gemäß Betriebssatzung der Stadtentwässerung Celle, entscheidet der Betriebsausschuss gemäß § 5 Absatz 2 der Satzung:

 

 

(2)   Der Betriebsausschuss entscheidet über:

 

  1. die Vergabe von Aufträgen für Lieferungen und Leistungen im Rahmen des Haushaltsplanes, wenn der Gegenstandswert im Einzelfall 500.000 Euro übersteigt,
  2. über- und außerplanmäßige Aufwendungen i.S.d. § 117 NKomVG im Ergebnishaushalt; § 27 Abs. 3 Nr. 1 EigBetrVO bleibt unberührt,
  3. über- und außerplanmäßige Auszahlungen i.S.d. § 117 NKomVG im Finanzhaushalt; § 27 Abs. 3 Nr. 2 EigBetrVO bleibt unberührt,
  4. den Abschluss von Verträgen, wenn der Wert im Einzelfall den Betrag von 150.000 Euro übersteigt,
  5. die Stundung, den Erlass und die Niederschlagung von Forderungen sowie den Abschluss von Vergleichen, wenn der Gegenstandswert im Einzelfall 25.000 Euro übersteigt,
  6. die Einleitung eines Rechtsstreites, soweit der Streitwert im Einzelfall mehr als 25.000 Euro beträgt,
  7. die Vermietungen und Verpachtungen bei einem Jahreszins von mehr als 50.000 Euro im Einzelfall,
  8. den Vorschlag an den Rat, den Jahresabschluss festzustellen und über die Behandlung des Ergebnisses zu entscheiden,
  9. alle Betriebsangelegenheiten, soweit nicht die Betriebsleitung, der Rat oder der Oberbürgermeister bzw. die Oberbürgermeisterin zuständig sind.

 

(3)    In dringenden Fällen, in denen die vorherige Entscheidung des Betriebsausschusses nicht eingeholt werden kann, entscheidet die Betriebsleitung im Einvernehmen mit dem/der Vorsitzenden des Betriebsausschusses. Der Betriebsausschuss und der Oberbürgermeister bzw. die Oberbürgermeisterin sind unverzüglich zu unterrichten.

 

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(Darstellung der zu erwartenden haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen in Euro)

 

Beschluss führt zu über-/außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen

(ankreuzen, falls zutreffend)

 

Investiver Finanzhaushalt

 

Stadtentwässerung Celle

Produkt

(Produktnummer und Bezeichnung)

 

538150

 

Einzahlungen

(Zuweisungen, Beiträge)

Euro

Auszahlungen

(z. B. Baumaßnahmen, Grundstücks­ankauf, Planungskosten für investive Maß­nahmen, Anschaffung von Vermögens­gegenständen)

Euro

     

     

7872363 – Kieferngrund

-500.000

     

     

7872424 – Energiegew. a. Abw.

-100.000

     

     

7872457 – Klärschlammtrockng.

-250.000

     

     

7872450 – Erschl. Hohe Wende

+850.000

Saldo Investitionstätigkeit:

(Formel: Auszahlungen abzgl. Einzahlungen; negativ = Belastung des Haushalts)

 

+/- 0

 

Anmerkungen:

 

Auf Grund der vollständigen Deckung der zusätzlich benötigen Mittel durch Minderausgaben auf den o.a. Haushaltsstellen resultiert aus dieser Maßnahme keine zusätzliche Belastung des Haushaltes.

 

(Einzelheiten zu der Berechnung der Sach- und Dienstleistungen (bauliche Unterhaltung auf der Grundlage der KGST-Vorgaben von 1,2 % der Baukosten), Berechnung der Abschreibungen, Auswirkungen auf den Stellenplan, Zinsberechnung mit dem kalkulatorischen Zinssatz (Info bei FD 20), Auszahlungen in den kommenden Jahren (z. B. bei Folgemaßnahmen oder langfristigen Baumaßnahmen), Beschreibung der Förderkulisse (von wem, welcher Zuweisungsprozentsatz, Aufteilung förderfähig – nicht förderfähig)

 

 

Auswirkung für Integration:

-keine-

 

 

 

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Anlagen

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