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ALLRIS - Vorlage

Mitteilungsvorlage - AN/0273/17-2

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Der Antrag wird abgelehnt und ist damit inhaltlich behandelt und formal erledigt.

 

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Sachverhalt:

 

Mit Antrag Nr. AN/0273/17 werden von den Unabhängigen weitere Fragen zum Ausbau der Burger Landstraße gestellt. Es wird gefragt, warum statt der beantragten „Planungskosten in erforderlicher Höhe“ im Haushalt „50.000€ für eine Vorplanung“ eingestellt wurden. Eine Vorplanung beinhaltet u. a. eine überschlägliche verkehrstechnische Bemessung der Verkehrsanlage, diese liegt bisher nicht vor. Auf dieser Grundlage wird dann eine Kostenschätzung für die Baukosten durchgeführt. Wenn diese vorliegt, ist es möglich, die Planungskosten in der dann erforderlichen Höhe für die Gesamtmaßnahme zu ermitteln.

 

Für den Einstieg in die Planungen sind zunächst verschiedene Grundlagen erforderlich. Zurzeit wird eine topographische Vermessung erstellt; die Ergebnisse liegen voraussichtlich Ende November 2017 vor. Parallel hierzu erfolgt eine Zustandserfassung und Bewertung der Regenwasser- und Schmutzwasserkanäle, die ebenfalls bis Ende 2017 vorliegen soll. Es folgt dann die Erstellung des Vorentwurfs mit anschließender Vorstellung und Diskussion bei den Anliegern sowie im Ortsrat und im Fachausschuss. Hierfür werden mindestens sechs Monate benötigt. Ein entsprechender Zuwendungsantrag ist dann Anfang 2019 beim Land Niedersachsen zu stellen. Wenn dann Fördermittel zur Verfügung gestellt werden, ist ein Ausbau in 2020 möglich. Grundsätzlich steht der Förderantrag dann in Konkurrenz zu anderen städtischen Förderprojekten. In diesem Zusammenhang ist dann ggf. über Prioritäten zu entscheiden.

Die aktuelle Prioritätenliste grunderneuerungsbedürftiger Straßen ist als Anlage beigefügt.

 

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Anlagen

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