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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - BV/0352/17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Der Verwaltungsausschuss beschließt,

 

  1. die Wertgrenze bei Lieferungen und Leistungen nach Ziff. 3.5.1  der Regelungen zur Übertragung von Zuständigkeiten zu verändern und die Zuständigkeit für den Abschluss dieser Rechtsgeschäfte in vollem Umfang vom Verwaltungsausschuss auf den Oberbürgermeister zu übertragen,
     
  2. den Beschluss des Verwaltungsausschusses vom 15.03.2016 zur Unterrichtung des Verwaltungsausschusses über Vergaben ab 100.000,-- Euro aufzuheben.

 

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Sachverhalt:

 

Der Rat der Stadt Celle hat in seiner Sitzung am 26.10.2017 beschlossen, die Leistungen der Zentralen Vergabestelle des Landkreises Celle ab dem 01.01.2018 kostenfrei in Anspruch zu nehmen. Die Mitarbeiterinnen der Vergabestelle des Fachdienstes Recht und Vergaben werden daher mit Wirkung zum 01.01.2018 an den Landkreis Celle abgeordnet werden.

 

Nunmehr gilt es, die Verfahrensweisen des Landkreises Celle und der Stadt Celle zu harmonisieren. Der Kreistag hat die Zuständigkeit für den Abschluss von Verträgen über Lieferungen und Leistungen in vollem Umfang auf den Landrat übertragen. Hierdurch entfallen Beschlüsse des Kreisausschusses über Lieferungen und Leistungen in den konkreten Einzelfällen. Der Landkreis wird daher auch nicht für die Stadt Celle entsprechende Vorlagen für den Verwaltungsausschuss fertigen. Aus diesem Grund sollte die Zuständigkeit für den Abschluss von Verträgen über Lieferungen und Leistungen (entsprechend der Regelung beim Landkreis Celle) auf den Oberbürgermeister übertragen werden.

 

Dieses Vorgehen ist auch rechtlich geboten. Bei Verträgen über Lieferungen und Leistungen sind Vergabeverfahren durchzuführen. Nach Abschluss der Vergabeverfahren steht fest, an welchen Bieter der Auftrag zu vergeben ist. Es besteht daher für den Verwaltungsausschuss keine Entscheidungsalternative.

 

Die Möglichkeit zur Übertragung der Zuständigkeit auf den Oberbürgermeister ergibt sich aus § 76 Abs. 5 Satz 1 NKomVG.

 

Der Landkreis Celle zählt die Unterrichtung des Verwaltungsausschusses nicht zu seinen Aufgaben. Die Stadt Celle wird daher die hierfür erforderlichen Unterlagen nicht erhalten. Es wird auch keine zentrale Stelle mehr geben, die die Vorlage fertigen könnte. In Folge des Ratsbeschlusses zum Übergang der Zentralen Vergabestelle muss somit auch die am 15.03.2016 beschlossene Informationspflicht entfallen.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

(Darstellung der zu erwartenden haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen in Euro)

 

Beschluss führt zu über-/außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen

(ankreuzen, falls zutreffend)

 

Ergebnishaushalt

 

Dezernat

Produkt

(Produktnummer und Bezeichnung)

     

     

 

Erträge

(Spenden, Verwaltungsgebühren, Zuwei­sungen, Entgelte)

Euro

Aufwendungen

(z. B. Sach- und Dienstleistungen, Personalaufwen­dungen)

Euro

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

Saldo Ergebnis:

(Formel: Aufwendungen abzgl. Erträge; negativ = Belastung des Haushalts)

 

-      

 

 

Investiver Finanzhaushalt

 

Dezernat

Produkt

(Produktnummer und Bezeichnung)

     

     

 

Einzahlungen

(Zuweisungen, Beiträge)

Euro

Auszahlungen

(z. B. Baumaßnahmen, Grundstücks­ankauf, Planungskosten für investive Maß­nahmen, Anschaffung von Vermögens­gegenständen)

Euro

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

Saldo Investitionstätigkeit:

(Formel: Auszahlungen abzgl. Einzahlungen; negativ = Belastung des Haushalts)

 

-      

 

 

Zusätzliche Angaben bei Investitionsmaßnahmen

 

Projektverantwortlicher (Dezernent):

     

Höhe der geplanten Auszahlungen:

     

Geplante Projektdauer:

     

Voraussichtliche Fertigstellung des Projekts:

     

Zukünftige Auswirkungen auf den Ergebnishaushalt (Folgekosten):

     

 

 

Anmerkungen:

     

(Einzelheiten zu der Berechnung der Sach- und Dienstleistungen (bauliche Unterhaltung auf der Grundlage der KGST-Vorgaben von 1,2 % der Baukosten), Berechnung der Abschreibungen, Auswirkungen auf den Stellenplan, Zinsberechnung mit dem kalkulatorischen Zinssatz (Info bei FD 20), Auszahlungen in den kommenden Jahren (z. B. bei Folgemaßnahmen oder langfristigen Baumaßnahmen), Beschreibung der Förderkulisse (von wem, welcher Zuweisungsprozentsatz, Aufteilung förderfähig – nicht förderfähig)

 

 

 

 

 

 

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