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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - AN/0264/17-1

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

a) Der Antrag auf Bestimmung eines/r „Gesundheitsbeauftragten“ wird abgelehnt.

b) Der Antrag auf Einrichtung eines Fachausschusses für „Gesundheitsfragen“ wird abgelehnt.

 

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Sachverhalt:

Mit dem Antrag soll eine freiwillige Aufgabe etabliert werden. Eine gesetzliche Grundlage für große selbständige Städte gibt es dafür nicht. Die aufgezeigten Finanzierungsmöglichkeiten reflektieren in erster Linie auf kreisfreie Städte und Landkreise.

 

a) Für das Programm „Präventionsketten in Niedersachsen“ sind ausschließlich die Jugendämter/Gesundheitsämter der kreisfreien Städte und Landkreise in Niedersachsen antragsberechtigt. Nur wenn in Ausnahmefällen auf Kreisebene eine andere Stelle zuständig sein sollte (Jugendamt), ist eine andere Antragsberechtigung nach Klärung mit der Landeskoordinierungsstelle möglich. Die Personalkostenförderung beträgt für einen Zeitraum von drei Jahren max. 40.000 € (1. Förderjahr max. 70 % bis 17.500 €, 2. Förderjahr max. 50 % bis 12.500 €, 3. Förderjahr max. 10.000 €). Vor dem Hintergrund der prioritären Haushaltskonsolidierung ist dieses Engagement unter Federführung der Stadt Celle nicht darstellbar.

 

b) Für das Programm „Gesundheitsregion Niedersachsen“ des Niedersächsischen Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie sind ausschließlich Landkreise und kreisfreie Städte antragsberechtigt.

 

Aus der Homepage des Landkreises ist zu entnehmen, dass sich der Landkreis Celle bereits seit Anfang 2015 an dem Projekt „Gesundheitsregion Niedersachsen“ beteiligt. Das Projekt hat zum Ziel, Gesundheitsakteure aus den unterschiedlichen Bereichen – ambulant, stationär, Pflege usw. – auf kommunaler Ebene an einen Tisch zu holen und die Versorgungsabläufe aufeinander abzustimmen. Eine Förderung erfolgt durch das Land, die gesetzlichen Krankenkassen sowie die Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen. Mit dem Projekt soll die Gesundheitsförderung zukunftsorientiert und partizipativ vorangetrieben werden. Dies entspricht der Intention des vorliegenden Antrages. In den Arbeitsgruppen des Projektes ist die Stadt Celle bereits durch Vertreter des Sozialbereiches vertreten.

 

Die Gesundheitsberichterstattung ist nach § 8 des Nds. Gesetzes über den öffentlichen Gesundheitsdienst eine Aufgabe der kommunalen Gesundheitsämter, die ausschließlich bei kreisfreien Städten und Landkreisen angesiedelt sind. Es empfiehlt sich nicht, Doppelstrukturen zu schaffen.

 

Die Gestaltung der Ausschussstruktur zur Vorbereitung von Beschlüssen obliegt allein dem Rat. Im Rahmen der Haushaltskonsolidierung wurden 2014 Einsparvorschläge bei der Ratsarbeit diskutiert (vgl. Vorlage - BV/0373/14) und die Ausschüsse an die Organisationsstruktur angepasst. Aus Sicht der Verwaltung bedarf es keines weiteren Ausschusses.

 

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Anlagen

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