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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - AN/0372/17-1

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Die Stadt Celle kündigt ihre Mitgliedschaft in der Lüneburger Heide GmbH noch in diesem Jahr. Sie veräußert ihren Gesellschaftsanteil zum nächstmöglichen Zeitpunkt an den Landkreis Celle.

 

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Sachverhalt:

Eine umfassende Überprüfung der Gesellschaftereinlage der Stadt Celle an der Lüneburger Heide GmbH (LHG) seitens der Verwaltung erfolgte zuletzt im September 2012 (Vorlage VZ/0333/12). Damals wurde u. a. ausgeführt: “Mit der LHG wurde für den Landschaftsgroßraum Lüneburger Heide ein geschlossenes und übergreifendes Marketing erfolgreich eingeführt. Überregionales Tourismusmarketing ist die Kernkompetenz und die Stärke der LHG. Nach außen gerichtet ist die operative Arbeit professionell. Die LHG ist konsequent in der Konzeption und Umsetzung eines professionellen Onlinemarketings. Sie setzt damit auf zeitgemäße Kommunikationswege. Für die Stadt Celle ist die LHG neben ihrer eigenen städtischen Tochtergesellschaft CTM ein zusätzlicher Kommunikations- und Vertriebskanal. Das Marketing der LHG spricht in der Regel über ihr Produktangebot ein „Massenpublikum“ an, das preissensibel unterwegs ist. Celle und Lüneburg profitieren im Tagestourismus nach Einschätzung verschiedener befragter Fachleute erheblich von Gästen der Lüneburger Heide, die andernorts untergekommen sind. Bei den Buchungen über das LHG-Reservierungssystem entfallen auf die Städte Celle und Lüneburg zusammen nicht einmal 5 % des gesamten Buchungsumsatzes. Die Zielgruppe „Städteurlauber“ ist nicht die Kernzielgruppe der LHG. Eine Wertschöpfung in Celle erfolgt vor allem durch die Urlauber aus der Heide.“

 

2012 wurde entschieden, dass die Stadt Celle Gesellschafterin der Lüneburger Heide GmbH bleibt. Unter Haushaltskonsolidierungsgesichtspunkten wurde der Anteil am Stammkapital von 7.500,00 EUR auf das Niveau der Stadt Lüneburg (5.000,00 EUR) reduziert. Der jährliche Zuschuss der Stadt Celle hat sich dadurch auf 50.000,00 EUR pro Jahr reduziert.

 

Im Rahmen der Behandlung der Vorlagen BV/0189/16 zur Änderung des Gesellschaftsvertrages am 24.05.2016 und MV/0235/16 zum Jahresabschluss 2015 der Lüneburger Heide GmbH am 14.06.2016 wurde von Vertretern verschiedener Fraktionen gefragt, inwieweit die Mitgliedschaft der Stadt in der LHG noch Sinn mache und inwieweit die LHG überhaupt eine positive Wirkung auf das Übernachtungsaufkommen in der Stadt Celle habe. Daraufhin wurde vereinbart, Frau Krohn und Herrn von dem Bruch im September 2016 in den Verwaltungsausschuss einzuladen. Letztlich ist nach den Vorträgen kein förmlicher Antrag gestellt und keine Entscheidung getroffen worden.

 

Nunmehr hat die CDU-Fraktion am 20.11.2017 den Antrag gestellt, dass die Stadt Celle ihre Mitgliedschaft kündigt und ihren Gesellschafteranteil dem Landkreis Celle anbietet.

 

Die Kündigungsfrist laut § 17 des Gesellschaftsvertrages beträgt 3 Jahre. Mit der Wirksamkeit einer Kündigung der Mitgliedschaft würde die Stadt Celle unmittelbaren Zugriff insbesondere auf einen bedeutenden Inlands-Vermarktungskanal schließen und sich aus der Kommunikation der touristischen Destination Lüneburger Heide, in der die Stadt räumlich verankert ist, herausnehmen. Das kann nur vermieden werden, wenn der Gesellschafteranteil vom Landkreis übernommen wird und dieser dafür sorgt, dass die kreisangehörige Stadt Celle bei allen Kommunikationsmaßnahmen der LHG weiter so stattfindet als wäre sie selbst Gesellschafterin. Auch müsste der Landkreis für eine Kommunikation von und in Richtung Stadt Celle sorgen. Kooperationsmöglichkeiten der touristischen Leistungserbringer mit der LHG sollten ebenso weiter möglich sein. Dann wäre die Rollenverteilung, die man bereits mit Auflösung der Tourismus Region Celle hätte andenken können, konsequent umgesetzt. Die Stadt Celle organisiert mit eigenen Mitteln ein Stadtmarketing und sorgt für sinnvolle Schnittstellen zu touristischen Zielen im Landkreis und ggf. dem weiteren Umland, während sich der Landkreis um das Regionalmarketing im Verbund mit der Lüneburger Heide und die Gewährleistung von Schnittstellen zur Stadt Celle kümmert.

 

Laut Rücksprache mit dem Landkreis müsste die Stadt Celle zunächst kündigen und anschließend schriftlich die Übernahme des Gesellschaftsanteiles zum nächst möglichen Zeitpunkt beim Landkreis beantragen. Es macht Sinn, diese Entscheidung auch dort zeitnah herbeizuführen, weil anschließend der Gesellschaftsvertrag in §§ 5 und 6 angepasst werden müsste und dieser in Kürze ohnehin geändert werden soll, weil aus vergaberechtlichen Gründen die privaten Gesellschafter ausscheiden sollen und weil weitere auch redaktionelle Änderungen anstehen.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Eine bis zum 31.12.2017 ausgesprochene Kündigung würde mit Ablauf des Jahres 2020 wirksam werden, es sei denn, Stadt und Landkreis verständigen sich auf eine vorzeitige Übernahme des Gesellschaftsanteils durch den Landkreis. Andernfalls könnte der jährliche Beitrag von EUR 50.000,00 frühestens ab 2021 eingespart werden.

 

Sofern der Landkreis den Gesellschafteranteil von EUR 5.000,00 in 2018 oder 2019 von der Stadt erwirbt (die Kosten der notariellen Beurkundung würde die Stadt tragen), dann könnte der jährliche Zuschuss spätestens im Folgejahr entfallen.

 

Eine Übertragung der eingesparten Mittel auf die CTM kann aus Sicht der Verwaltung im Zusammenhang mit der Kündigung nicht entschieden werden, solange die Stadt Celle ein Haushaltskonsolidierungskonzept vorlegen muss.

 

 

 

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Anlagen

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