Hauptmenü
Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - BV/0304/17

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Celle  beschließt die als Anlage beigefügte Entgeltordnung für die Nutzung zusätzlich bestimmter Räumlichkeiten zur standesamtlichen Eheschließung.

.

Reduzieren

Sachverhalt:

 

Eheschließungen sollen in einer der Bedeutung der Ehe entsprechenden würdigen Form vorgenommen werden. Das Trauzimmer muss folglich diesen Anforderungen entsprechen. Regelmäßig finden die Eheschließungen in den Diensträumen des Standesamts statt. Für den Standesamtsbezirk der Stadt Celle steht Eheschließenden hierfür kostenfrei das „Bürgerzimmer“ im Alten Rathaus zur Verfügung. 

 

Darüber hinaus kann jede Kommune auch andere würdige Räumlichkeiten zu Trauzimmern bestimmen. Damit besteht für Brautpaare auf Wunsch die Möglichkeit, gegen ein Nutzungsentgelt auch in anderen, von der Kommune festgelegten Räumen innerhalb des Standesamtsbezirks die standesamtliche Eheschließungszeremonie durchführen zu lassen.

 

Diese Möglichkeit wird auch in Celle angeboten, und zwar im Residenzschloss, im Bomann-Museum, im 24-Stunden-Kunstmuseum und im Großen Ratsherrensaal des Alten Rathauses. Im Jahr 2016 beispielsweise fanden von 402 Eheschließungen und 9 Eingetragenen Lebenspartnerschaften 158 Zeremonien im Residenzschloss, 14 im Großen Ratsherrensaal, 3 im Handorfer Zimmer und 4 im 24-Stunden-Kunstmuseum, statt.

 

Dieses Angebot – insbesondere zu Eheschließungen im Residenzschloss -  stößt auf große Resonanz bei Heiratswilligen nicht nur in Celle, sondern auch bei auswärtigen Paaren.  So liegt die Quote der von außerhalb zur Eheschließung nach Celle gekommenen Paare seit 10 Jahren im Durchschnitt bei ca. 30%. Für Celler Paare, die zur Eheschließung in einen anderen Standesamtsbezirk wechseln, liegt die Quote vergleichsweise bei nur ca. 11%.

 

Die Zahlung eines entsprechenden Entgelts für diese sogenannten Ambiente-Trauungen wird im Rahmen eines privatrechtlichen Vertrages zwischen dem Brautpaar und dem Standesamt bzw. dem Bomann-Museum geregelt.

 

Die Höhe des Entgelts für Eheschließungen in besonderen Räumlichkeiten wurde bisher  seitens des Standesamts vorgeschlagen und vom Oberbürgermeister genehmigt. Grundlage soll künftig  eine Entgeltordnung sein. Das Entgelt setzt sich aus einer Nutzungspauschale für die Räumlichkeit und den Kosten in Höhe von 80 Euro für zusätzlichen Personalaufwand pro Eheschließung zusammen.

 

 

Reduzieren

Finanzielle Auswirkungen:

(Darstellung der zu erwartenden haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen in Euro)

 

Im Ergebnishaushalt ist für das Haushaltsjahr 2017 mit Einnahmen in Höhe von 40.600 Euro aus den o.a. privatrechtlichen Entgelten zu rechnen. Hinzu kommen zusätzliche Einnahmen aufgrund entsprechender Verwaltungsgebühren.

 

Beschluss führt zu über-/außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen

(ankreuzen, falls zutreffend)

 

Ergebnishaushalt

 

Dezernat

Produkt

(Produktnummer und Bezeichnung)

II

122150 3461000

 

Erträge

(Spenden, Verwaltungsgebühren, Zuwei­sungen, Entgelte)

Euro

Aufwendungen

(z. B. Sach- und Dienstleistungen, Ab­schreibungen, Zinsen, Personalaufwen­dungen)

Euro

Nutzungsentgelte     

40.600

Personalkosten     

15.400

Verwaltungsgebühren

11.600

Honorar Hochzeitsbegleitdienst

4.000

     

     

     

     

     

     

     

     

Saldo Ergebnis:

(Formel: Aufwendungen abzgl. Erträge; negativ = Belastung des Haushalts)

 

-      

 

 

Investiver Finanzhaushalt

 

Dezernat

Produkt

(Produktnummer und Bezeichnung)

     

     

 

Einzahlungen

(Zuweisungen, Beiträge)

Euro

Auszahlungen

(z. B. Baumaßnahmen, Grundstücks­ankauf, Planungskosten für investive Maß­nahmen, Anschaffung von Vermögens­gegenständen)

Euro

     

     

     

     

 

 

 

 

 

 

 

 

     

     

     

     

Saldo Investitionstätigkeit:

(Formel: Auszahlungen abzgl. Einzahlungen; negativ = Belastung des Haushalts)

 

-      

 

Anmerkungen:

(Einzelheiten zu der Berechnung der Sach- und Dienstleistungen (bauliche Unterhaltung auf der Grundlage der KGST-Vorgaben von 1,2 % der Baukosten), Berechnung der Abschreibungen, Auswirkungen auf den Stellenplan, Zinsberechnung mit dem kalkulatorischen Zinssatz (Info bei FD 20), Auszahlungen in den kommenden Jahren (z. B. bei Folgemaßnahmen oder langfristigen Baumaßnahmen), Beschreibung der Förderkulisse (von wem, welcher Zuweisungsprozentsatz, Aufteilung förderfähig – nicht förderfähig)

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...