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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - BV/0332/17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Der Rat beschließt die Haushaltssatzung 2018 in der beratenen Fassung.

 

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Sachverhalt:

 

Als Anlage wird der Verwaltungsentwurf des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2018 vorgelegt.

 

Wie im Vorjahr wurde der Haushaltsplan über Vorgabewerte aus der Finanzwirtschaft gesteuert. Die Vorgabewerte basierten auf der Mittelfristigen Finanzplanung der Ursprungshaushaltes 2017 und der Rechnungsergebnisse 2012 - 2016. Insgesamt konnte die Prognose des Ergebnishaushaltes aus der Mittelfristigen Finanzplanung des Ursprungshaushaltes 2017 mit einem Jahresverlust von rd. 4,3 Mio. erreicht werden.

 

Eine signifikante Verbesserung der Finanzlage über diesen Betrag hinaus konnte aus dem im Vorbericht erweitert erläuterten Gründen nicht erreicht werden. Ursächlich sind insbesondere rückläufige Erträge u. a. im Bereich der Gewerbesteuer (-8,4%, Vergleich zum Ursprungshaushalt) bei gleichzeitig steigenden kaum steuerbaren Aufwendungen u. a. im Bereich der Abschreibungen (+2,1%), Rückstellungen und Transferleistungen (+1,8%). Im steuerbaren Bereich nehmen die Aufwendungen für Personal nur um 1,0%, die Summe der Sachaufwendungen um 0,2% zu. Beides liegt unterhalb der tariflichen und marktbezogenen Größen.

 

Daraus folgend konnte auch für das Jahr 2018 kein Haushaltsausgleich erreicht werden. Aufgrund des ausgewiesenen Fehlbetrages, ist erneut die Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes erforderlich. Dieses wird in einer gesonderten Beschlussvorlage zu den Haushaltberatungen vorgelegt. Die Abwicklung des HSK 2017 ist im Vorbericht dargestellt.

 

Der Saldo des Finanzhaushaltes aus laufender Verwaltung ist für 2018 positiv, reicht jedoch weiter nicht aus, systemgerecht die Tilgungen der langfristigen Kreditverbindlichkeiten zu bedienen. Für das Jahr 2018 musste es daher weiter bei einer Beschränkung der Kreditneuaufnahmen auf die Höhe der im Planjahr zurückgeführten Darlehen bleiben. Dies gelingt erneut nur die Verschiebung ursprünglich für 2018 geplanter Maßnahmen auf die Folgejahre. Die Tilgungsleistungen des Eigenbetriebes Stadtentwässerung werden – entsprechend der Abstimmung mit der Kommunalaufsicht – zur Rückführung langfristiger Kredite verwendet.

 

In die Planaufstellung 2018 sind alle bekannten und zuverlässig bewertbaren finanzwirtschaftlichen Parameter eingeflossen. Die Mittelbedarfe der Fachverwaltungen wurden nach dortiger Einschätzung und fallweiser Plausibilisierung in den Haushalt aufgenommen. Es ist davon auszugehen, dass sich im Beratungsverlauf Veränderungen des Erkenntnisstandes ergeben, die im Rahmen der bekannten Veränderungsdienste vor finaler Beschlussfassung eingearbeitet werden.

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Anlagen

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