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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - BV/0348/17

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Beratungsfolge

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Nachrichtlich an folgende(n) Ortsrat/Ortsräte gem. § 3 Abs. 5 Hauptsatzung:

 

Keine

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat beschließt die als Anlage beigefügte Satzung zur Änderung der Straßenreinigungsgebührensatzung der Stadt Celle.

 

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Sachverhalt:

Aufgrund neuerer Rechtsprechung ist die Straßenreinigungsgebührensatzung in mehreren Punkten und Begrifflichkeiten zu ändern.

Die Änderungssatzung übernimmt die Bestimmungen der daraufhin vom niedersächsischen Städtetag erarbeiteten Mustersatzung.

 

Als ein wesentlicher Punkt sind die Definition der Anliegergrundstücke und der Hinterlieger-grundstücke neu gefasst worden. Die zu berücksichtigen Frontmeter sind in dem Zusammenhang ebenfalls definiert worden.

Die Gebührengerechtigkeit wird weiter fortentwickelt und zeigt sich in dem neu gefassten Niedersächsischen Kommunalabgabengesetz (NKAG), wonach der gemeindliche Anteil auf 25 % festgeschrieben worden ist, welches die vorgeschlagene Gebührensenkung bedingt.

 

In der beigefügten Gebührenbedarfsrechnung 2018 sind die oben beschriebenen Änderungen eingearbeitet worden. Die Berechnung beruht maßgeblich auf den Ergebnissen der Betriebsabrechnung 2016. Bei nahezu konstanter Frontmeterzahl sind demnach die Gebühren in den Reinigungsklassen I – III zu senken.

 

Das Jahr 2016 schloss mit einem Überschuss in Höhe von 135.781,50 € ab. Davon soll jetzt kein Betrag gebührenmindernd für 2018 berücksichtigt werden, um eine Gebührenkontinuität für die Folgejahre leichter bewirken zu können, zumal der Gebührensatz je Frontmeter für das kommende Jahr sinken wird.

 

 

Der Gebührenbedarfsrechnung für 2018 liegen kalkulierte Personalkostensteigerungen (2017 = 2,30 % und 2018 = 2,50 %) zu Grunde.

Bei den Sachkosten wurde eine Steigerung von 1,60 % für 2017 und von 1,40 % für 2018 berechnet.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Hinsichtlich der finanziellen Auswirkung wird auf die Gebührenbedarfsrechnung verwiesen.

 

 

 

 

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Anlagen

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