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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - AN/0005/18-1

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Der Antrag der Fraktion WG/Die PARTEI, dass Terminvergabeverfahren im Rathaus wieder zu ändern und Vorsprachen ohne vorherige Terminvereinbarung für jedermann möglich sind, wird abgelehnt. 

 

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Sachverhalt:

Zur Einführung des Terminvergabeverfahrens und der aktuellen Praxis zur Erledigung von Dienstleistungen im Bürgerbüro wird auf die ausführlichen Informationen in der Mitteilungsvorlage AN/0003/18-1 verwiesen. Dem Antrag zur Beschlussfassung in der o. a. Angelegenheit durch den Rat kann aus folgenden Gründen nicht entsprochen werden:

 

1.       Die Zuständigkeit des Rates ist nicht gegeben. Der Oberbürgermeister hat nach § 85 Abs. 3 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) die Verwaltung zu leiten und beaufsichtigen. Er ist umfassend für den Geschäftsgang verantwortlich. Hierzu gehören die Fragen, wer (Zahl und Qualifikation der Mitarbeiter) etwas wie (Arbeitsschritte), wann (Dienstplan), wo (Arbeitsraum), womit (Arbeitsmittel) und mit welchem Ergebnis zu erledigen hat (Praxis der Kommunalverwaltung- Mielke, Rn 42 zu § 85 NKomVG). Die Fragen nach dem Umfang der Öffnungszeiten und eine Terminvergabe gehören zum „Wie“ des Geschäftsganges. Hierfür ist der Oberrgermeister zuständig.

 

2.       Eine Verfahrensänderung mit dem Ziel der Zulassung von Vorsprachen ohne vorherige Terminvereinbarung ist nicht erforderlich. Die neue Regelung ermöglicht es bereits den Bürgerinnen und Bürgern, das Bürgerbüro auch ohne Termin aufzusuchen und bspw. eine Anmeldung, Ummeldung oder die Beantragung des Personalausweises zu erledigen. Dabei sind allerdings unter Umständen längere Wartezeiten in Kauf zu nehmen und einzig bei höherem Besucherandrang kann es dazu kommen, dass Kunden nicht bedient werden können.

 

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Anlagen

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