Beschlussvorlage - BV/0012/18
Grunddaten
- Betreff:
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Über- und außerplanmäßige Aufwendungen zur Bildung von Rückstellungen im Rahmen des Jahresabschlusses 2016
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 20 Finanzwirtschaft
- Zuständigkeit:
- Thomas Bertram
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Ausschuss für Finanzen, Personal und Verwaltungsmodernisierung
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Vorberatung
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24.01.2018
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Celle
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Entscheidung
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31.01.2018
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Beschlussvorschlag:
Der Rat ermächtigt die Verwaltung, über- und außerplanmäßige Aufwendungen zur Bildung von Rückstellungen im Rahmen des Jahresabschlusses 2016 entstehen zu lassen, soweit deren Bildung verpflichtend nach § 123 Abs. 2 Nds. Kommunalverfassungsgesetz und deren Deckung gewährleistet ist.
Sachverhalt:
Die Bildung von Rückstellungen ist gemäß § 123 Abs. 2 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) nicht optional, sondern verpflichtend. Die Beantragung und Bewilligung von über-/außerplanmäßigen Aufwendungen für eine Rückstellungsbildung sind lediglich formeller Natur.
In § 6 Abs. 6 der Haushaltssatzung 2017 der Stadt Celle wurde die o.a. Regelung bereits durch den Rat genehmigt, sodass für den Jahresabschluss 2017 eine Vereinfachung ermöglicht wurde. Eine ähnliche Vereinfachung wurde mit Einführung des § 117 Abs. 5 NKomVG auch durch den Gesetzgeber etabliert: Demnach müssen über- oder außerplanmäßige Abschreibungen sowie über- oder außerplanmäßige Zuführungen zu Pensions- und Beihilferückstellungen im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten nicht mehr vom Rat beschlossen werden.
Die gefasste Regelung gem. des Beschlussvorschlages ist bereits Gegenstand von Überlegungen seitens des Gesetzgebers, wurde jedoch bislang noch nicht fixiert. Die Intentionen sind klar: Den Kommunen soll eine größere Flexibilität im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten ermöglicht werden, die eine schnellere Erstellung der Jahresabschlüsse unterstützt.
Der Jahresabschluss 2015 der Stadt Celle wurde dem Rechnungsprüfungsamt bereits zur Prüfung vorgelegt. Es ist vorgesehen, den Jahresabschluss 2016 zum Frühsommer vorzulegen. Für den Jahresabschluss 2017 wird aktuell eine zeitliche Planung ausgearbeitet. Die Ermächtigung gem. Beschlussvorschlag trägt insoweit dazu bei, die Jahresabschlussarbeiten 2016 der Stadt Celle schneller abzuschließen. Eine Vorlage noch im Jahr 2018 ist geplant.
