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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - AN/0289/17-1

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Beratungsfolge

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Nachrichtlich an folgende(n) Ortsrat/Ortsräte gem. § 3 Abs. 5 Hauptsatzung:

 

Blumlage / Altstadt

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Es besteht zurzeit kein Anlass durch städtebauliche Planungen der Verwaltung eine Umnutzung des DRK-Geländes an der 77er Straße vorzubereiten. Dem Antrag wird nicht gefolgt.

 

Der Antrag wurde inhaltlich behandelt und ist formal erledigt.

 

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Sachverhalt:

 

Das Gelände des ehem. Notfallpraxis ist im Bebauungsplan Nr. 113 als Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung „Gesundheitlichen Zwecken dienende Einrichtung (DRK) festgesetzt. Die Einrichtung wird nach Verlagerung der Notfallpraxis weiterhin durch den Kreisverband des DRK als Rettungswache genutzt und auf die Räume der ehemaligen Notfallpraxis erweitert.

 

Ein neu zu errichtender Nahversorgungsmarkt wird von den Betreibern in der Regel mit 1500 m² Verkaufsfläche und auf Grundstücken ab 3500 m² geplant. Die Fläche des gesamtes DRK-Grundstück beträgt ca. 3100 m². Zur Errichtung eines Nahversorgungsmarktes müsste also die gesamte DRK-Nutzung aufgegeben werden. Es ist kein städtebauliches Ziel der Verwaltung eine funktionierende, angemessene und verträgliche Nutzung durch eigene Planungen in Frage zu stellen.

 

Im Übrigen wird die Nahversorgungssituation in den Ortsteilen zurzeit durch die Verwaltung und das beauftragte Fachplanungsbüro in der Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes untersucht. Im Zuge der Fortschreibung wird der Bedarf an Nahversorgern ermittelt und Empfehlungen für ergänzende Standorte gegeben. Diese Ergebnisse werden Handlungsgrundlage für die Stadtplanung der Stadt Celle sein. Mögliche Planungen werden aus den Empfehlungen des Einzelhandelskonzeptes abgeleitet.

 

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Finanzielle Auswirkungen: nein

 

 

Auswirkung für Integration: nein

 

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Anlagen

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