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ALLRIS - Vorlage

Mitteilungsvorlage - AN/0406/17-1

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag: ./.

 

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Sachverhalt:

Die Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und WG/Die Partei haben einen Fragenkatalog vorgelegt.

 

Die Stadtverwaltung soll erläutern, welche Aufgaben sie im Bereich der Jugendhilfe zurzeit wahrnimmt. Außerdem soll dargestellt werden, ob es um eine Pflicht- oder freiwillige Aufgabe handelt.

 

Antwort der Verwaltung:

Eine Auflistung aller Angebote der Jugendhilfe samt zugehörigen Aufwendungen, Erträgen und Produktkonten sind den Anlagen 1 und 2 zu entnehmen. Weiterhin ist darauf hinzuweisen, dass es immer widerstreitende Auffassungen in der Beurteilung von Leistungen nach dem SGB VIII gibt. Aufgaben der Jugendarbeit (§ 11), Jugendsozialarbeit (§13) oder der Förderung der Erziehung in der Familie (§ 16) werden allgemein als sog. „freiwillige Aufgaben“ bezeichnet, weil dem Träger der Jugendhilfe ein Ermessensspielraum in der Ausgestaltung eingeräumt wird. Jene Aufgaben finden sich in Anlage 1 wieder. Dem gegenüber wurde in Zusammenarbeit mit dem Landkreis Celle ein Aufgabentableau erarbeitet, welches zweifelsfrei vom Träger der Jugendhilfe ausgeführt werden muss (siehe Anlage 2).

 

Die Fraktionen bitten darzulegen, wie sich die Verwaltung das Konzept der Jugendhilfe zukünftig vorstellt. Dies soll unterteilt sein in zwei Bereiche:

 

  1. Die Jugendhilfe bleibt wie bisher bei der Stadt.
  2. Die Jugendhilfe wird an den Landkreis abgegeben.

 

Insbesondere bei Punkt 2 ist zu erläutern, inwieweit eine Überschneidung zwischen Jugendhilfe und Jugendpflege vorliegt und ob sich nach Abgabe der Jugendhilfe an den Landkreis im Bereich der Jugendpflege Mehrausgaben ergeben.

 

Antwort der Verwaltung:

Zu 1) träte zunächst keine Veränderung gegenüber dem Status quo auf, jedoch würde die Verwaltung für den nächsten Haushalt Einsparmaßnahmen vorschlagen müssen.

 

Zu 2)  wäre vom Landkreis Celle zu beantworten. Eine Überschneidung von Jugendhilfe und –pflege läge nicht vor, die Bereiche sind zwischen Stadt und Kreis aufgeteilt.

Nach Abgabe der Jugendhilfe ergeben sich für die Stadt keine Mehrausgaben.

 

Die Fraktion hinterfragt, ob es festgeschrieben sei, dass die Konzeption der Jugendhilfe bleibe wie bisher. In diesem Zusammenhang ist detailliert aufzuschlüsseln, wie sich die angebliche künftige Haushaltsersparnis in Höhe von 2,8 Mio. Euro herleitet.

 

Antwort der Verwaltung:

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wechseln unter Beibehaltung ihrer Aufgaben zum Landkreis Celle. Dort werden ggf. konzeptionelle Änderungen gemeinsam entwickelt.

 

 

Mit Abgabe der Jugendhilfe wandert ein Volumen an Sachaufwendungen i. H. v. 14,861 Mio. Euro an den Landkreis. Zudem wechseln 44,86 Vollzeitäquivalente mit Personalaufwendungen i. H. v. 2,9 Mio. Euro. Dem stehen Erträge i. H. v. 14,876 Mio. Euro gegenüber, die sich aus der Erstattung des Landkreises, aber auch weiteren Zuweisungen, Kostenbeiträgen und ähnlichen Leistungen zusammensetzen. Fallen bei der Stadt alle besagten Aufwendungen und auch Erträge weg, wird der städtische Haushalt um mindestens 2,8 Mio. Euro entlastet. Eine genaue Auflistung aller Positionen und die Berechnung der Ersparnis sind der Anlage 2 zu entnehmen.

 

Zusätzliche Aufwendungen, nach Weggang der Mitarbeitenden zum Landkreis sind nicht zu erwarten. Die Stadt Celle behält sich vor, alle verbleibenden Aufgaben im Rahmen des HSK kritisch zu überprüfen, sodass auch in diesem Bereich weitere Einsparungen möglich sind.

 

Hinzu kommen aktuell nicht genau zu beziffernde Erträge aus Gebäudevermietungen und Minderaufwendungen bei den TuI-Arbeitsplatzkosten und den Gemeinkosten. Beispielhaft für Letztere sind Personalaufwendungen, die in den Querschnittsämtern eingespart werden, die Entlastungen im mindestens sechsstelligen Bereich erwarten lassen.

 

 

Die Verwaltung soll darlegen, wie es kommt, dass vom Landkreis bisher lediglich 9,75 Mio. Euro an Kosten erstattet werden, obwohl sich aus der Auflistung Ausgaben von 14,861 Mio. Euro ergeben.

 

Antwort der Verwaltung:

Die Stadt Celle erhält als Träger der Jugendhilfe neben der Kostenerstattung des Landkreises weitere Zuweisungen, Kostenbeiträge, Leistungen von Sozialleistungsträgern und Einnahmen im Bereich des Unterhaltsvorschussgesetzes. Zusammenfassend erhält die Stadt Celle demzufolge Erträge i. H. v. insgesamt 14,876 Mio. Euro (siehe Anlage 2). Demgegenüber stehen Aufwendungen i. H. v. insgesamt 17,767 Mio. Euro, welche sich aus Sachaufwendungen (14,861 Mio. Euro) und Personalaufwendungen (2,9 Mio. Euro) zusammensetzen. Der Erstattungsbetrag des Landkreises beinhaltet gleichermaßen einen Ausgleich für Sach- als auch Personalkosten. In den diesjährig geführten Verhandlungen mit dem Landkreis im Rahmen des Abschlusses einer neuen Finanzvereinbarung wurde eine Erhöhung der jährlichen Zahlung erreicht. Eine vollauskömmliche Erstattung konnte nicht vereinbart werden.

 

Auch ist darzulegen, welche Auswirkungen die geplante Abgabe für das sozialräumliche Arbeiten in den verschiedenen Stadtteilprojekten hat.

 

Antwort der Verwaltung:

Grundsätzlich ist es Ziel der Verwaltung, dass eine Übertragung der Jugendhilfe keine Auswirkungen auf die sozialräumliche Arbeit in den Stadtteilprojekten hat.

 

Aus der Anlage 3 geht hervor, welche Stadtteilprojekte bei der Stadt verbleiben.

 

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Anlagen

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