Beschlussvorlage - BV/0001/18
Grunddaten
- Betreff:
-
3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 64 der Stadt Celle "77er-Straße / Süd" als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) - Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 60 Sonderprojekte
- Zuständigkeit:
- Ulrich Kinder
- Ziele:
- Erfüllung der Aufgaben als Oberzentrum
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Liegenschaften
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Vorberatung
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25.01.2018
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Celle
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Entscheidung
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31.01.2018
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Nachrichtlich an folgende(n) Ortsrat/Ortsräte gem. § 3 Abs. 5 Hauptsatzung: Blumlage / Altstadt
Beschlussvorschlag:
Die Einleitung des Verfahrens zur 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 64 der Stadt Celle „77er-Straße / Süd“ als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) wird beschlossen (§2 Abs. 1 BauGB).
Sachverhalt:
Im Zuge der städtebaulichen Entwicklung der Allerinsel werden die dort vorhandenen Abstellmöglichkeiten für Wohnmobile mittelfristig wegfallen. In Innenstadtnähe ist bisher keine bewirtschaftete Wohnmobilstellplatzanlage vorhanden, sodass die Möglichkeit geprüft wurde, einen qualitativ hochwertigen Stellplatz zu entwickeln. Nach einer Standortsuche hat sich als sinnvollster Standort hierfür die unmittelbar östlich an das Celler Badeland angrenzende öffentliche Grünfläche dargestellt. Diese im städtischen Eigentum befindliche Fläche wird derzeit als Sportplatz verwendet. Die Errichtung und der Betrieb der Wohnmobilstellplatzanlage für ca. 40 Wohnmobile ist durch die Celler Parkbetriebe beabsichtigt. Vorgesehen ist dabei auch die Errichtung eines Sanitärgebäudes, sowie einer Entsorgungsstation.
Der Änderungsbereich umfasst eine Sportplatzfläche und die dazu erforderliche Zuwegung von der 77er-Straße. Westlich des Planbereichs befindet sich das Celler Badeland. Im Norden grenzt der Planbereich an die 77er-Straße. Im Osten grenzt der Planbereich an eine Sportplatzfläche, sowie die Bahnengolfanlage des Bahnengolfclubs Celle (BGC). Südlich befindet sich eine Sportplatzfläche. Die Wohnmobilstellplatzanlage soll auf der Sportplatzfläche südlich der Bahnengolfanlage errichtet werden. Der nördlich daran anknüpfende Teil des Geltungsbereichs dient zur Sicherung der Erschließung.
Im Bebauungsplan „77er-Straße / Süd“ der Stadt Celle ist der Bereich als Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Sportplatz“ ausgewiesen. Der Flächennutzungsplan der Stadt Celle stellt für den Änderungsbereich im westlichen Bereich eine Sonderbaufläche „Eisbahn“ dar, weiter östlich werden Grünflächen dargestellt. Diese Darstellung soll im Rahmen der Bebauungsplanänderung zu „Sonderbaufläche für Wohnmobilstellplatzanlage“ berichtigt werden (§ 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB). Gemäß § 13 Abs. 3 BauGB wird keine Umweltprüfung durchgeführt.
Die Fläche befindet sich vollständig im Überschwemmungsgebiet der Fuhse, sodass die Anforderungen gemäß § 78 des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz - WHG) im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens erfüllt sein müssen und abgearbeitet werden.
Die Anhörung des Ortsrates Blumlage/Altstadt erfolgt gemäß § 94 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 NKomVG im Verlauf des Planverfahrens, spätestens nachdem das Verfahren zur Beteiligung der Behörden und Stellen, die Träger öffentlicher Belange sind (§ 4 BauGB), abgeschlossen worden ist.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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163,2 kB
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2
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(wie Dokument)
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72,4 kB
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