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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - BV/0013/18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Der Rat beschließt, die drei Ausschüsse - wie vom Seniorenbeirat vorgeschlagen - mit beratenden Mitgliedern zu besetzen und die genannten Personen zu beratenden Mitgliedern zu berufen.

 

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Sachverhalt:

Gemäß § 71 Abs. 7 NKomVG kann der Rat beschließen, dass neben Ratsfrauen und Ratsherren andere Personen, zum Beispiel Mitglieder von kommunalen Beiräten, jedoch nicht Beschäftigte der Kommunen, Mitglieder der Ausschüsse werden (als sog. beratende Mitglieder). Die beratenden Mitglieder haben grundsätzlich kein Stimmrecht (anderweitige Regelung beim Jugendhilfeausschuss und beim Ausschuss für Schulangelegenheiten).

 

Der Seniorenbeirat war bisher wie folgt in den Fachausschüssen personell vertreten:

 

1)      Ausschuss für Umwelt, Verkehr und technische Dienste:

 

Herr Hans-Wolfgang Saager

 

2)      Ausschuss für Schulangelegenheiten, Soziales und Integration:

 

Für den Bereich „Soziales“ = Herr Wolfgang Ruff      Vertreter:  Herr Gerhard Bosse

 

3)      Kulturausschuss:

 

Frau Renate Bantelmann.

 

 

Am 25.10.2017 fand in der Alten Exerzierhalle die Wahlversammlung zur Wahl eines neuen Seniorenbeirates statt. Die neu gewählten Mitglieder des Seniorenbeirats wurden vom Rat der Stadt Celle am 14.12.2017 formell bestätigt. Am 18.12.2017 hat sich der Vorstand des Seniorenbeirats neu konstituiert. In diesem Zusammenhang sind auch Vorschläge bezüglich der neuen beratenden Mitglieder in den o. g. Ausschüssen wie folgt gemacht worden (Anm.: es bestehen keine rechtlichen Bedenken, jeweils Stellvertreter/innen zu berufen):

 

1)      Ausschuss für Umwelt, Verkehr und technische Dienste:

 

Herr Hans-Gerhard Grote Vertreter: Herr Helmut Meinecke

 

2)      Ausschuss für Schulangelegenheiten, Soziales und Integration:

 

Für den Bereich „Soziales“ = Frau Sonja Richtzenhain

 

Vertreterin: Frau Regina Knoop

 

3)      Kulturausschuss:

 

Frau Renate Bantelmann Vertreterin: Frau Marie-Liese Weykopf

 

Seitens der Verwaltung bestehen keine Bedenken, die vorgeschlagenen Personen zu beratenden Mitgliedern in den o. g. Fachausschüssen zu berufen. Sollte der Rat dies befürworten, müsste ein entsprechender Beschluss gefasst werden

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Gemäß § 3 der Entschädigungssatzung haben beratende Mitglieder Anspruch auf Zahlung eines Sitzungsgeldes in Höhe von 20,-- Euro je Sitzung. Wird eine Sitzungsdauer von fünf Stunden überschritten, kann ein weiteres Sitzungsgeld gewährt werden.

 

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