Hauptmenü
Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Mitteilungsvorlage - MV/0010/18

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt:

Der Rat wird über die Genehmigung der 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2017 unterrichtet. Gem. §§ 120 Abs. 2, 119 Abs. 4 und 122 Abs. 2 Nds. Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) hat die Kommunalaufsicht mit Schreiben vom 14.12.2017 die vom Rat der Stadt Celle in seiner Sitzung beschlossene 1. Nachtragssatzung für das Haushaltsjahr 2017 genehmigt.

 

Die Kommunalaufsicht weist ausdrücklich und erneut darauf hin, dass die dauernde Leistungsfähigkeit der Stadt Celle im Sinne des § 23 Kommunalhaushalts- und Kassenverordnung (KomHKVO) nach wie vor nicht gegeben und Ihre Wiedererlangung nicht absehbar ist.

 

Ausdrücklich wurden jedoch die Bemühungen begrüßt, die Tilgungsleistung des Eigenbetriebes Stadtentwässerung in Zukunft für die Rückzahlung langfristiger Kreditverbindlichkeiten zu verwenden und so ihrem Zweck zurückzuführen.

 

Zwar verweist das Ministerium auf den extrem hohen Schuldenstand der Stadt Celle und darauf, dass eine Genehmigung in der Regel zu versagen ist, wenn die Kreditverpflichtungen nicht im Einklang mit der dauernden Leistungsfähigkeit sind. Dennoch genehmigt es (noch) die beantragten Kreditaufnahmen. Allerdings verfehlt die Stadt Celle eine zentrale Verpflichtung aus der mit der 1. Nachtragsatzung 2014 geschlossenen Zielvereinbarung, den Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit ausgeglichen zu gestalten. Insoweit erfolgt eine Kürzung der Kreditermächtigung aus der Vereinbarung um den negativen Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit, in diesem Fall in Höhe von 6,4 Mio. €, vor. Da der vereinbarte Gesamtbetrag von 54,3 Mio. € nur zu 31,1 Mio. € benötigt wurden, bleibt die Kürzung auf 43,4 Mio. € ohne Folgen.

 

Die Aufnahme der Kredite in den Folgejahren ist allerdings kritisch zu betrachten und der Genehmigung nicht zwingend sicher.

 

Der Liquiditätskreditbedarf wurde aufgrund der vorgelegten Liquiditätsplanung und den ergänzenden Erläuterungen als nachvollziehbar gewürdigt und uneingeschränkt genehmigt.

 

In der Gesamtschau würdigt die Kommunalaufsicht die Konsolidierungsbemühungen der Stadt Celle und genehmigt daher die 1. Nachtragshaushaltssatzung ohne Einschränkungen.

 

Insgesamt müssen nach Einschätzung der Verwaltung die Bemühungen zum Haushaltsausgleich und Abbau der Kredite festgesetzt werden, um weiter die Haushalte genehmigt zu bekommen.

 

 

Loading...