Beschlussvorlage - AN/0375/17-1
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag der SPD-Fraktion "Sicherheit für Fußgänger"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Dezernat IV
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Ausschuss für Umwelt, Verkehr und technische Dienste
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Vorberatung
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15.02.2018
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Entscheidung
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Nachrichtlich an folgende(n) Ortsrat/Ortsräte gem. § 3 Abs. 5 Hauptsatzung:
Keine
Beschlussvorschlag:
Der VA beschließt, die Querungshilfen Witzlebenstraße/Westmarkt und Wittinger Straße/Am Schwalbenberge (bei Zustimmung der Landesstraßenbehörde) in 2018 zu realisieren. Im Bereich Lachtehäuser Straße/Altenhäger Kirchweg/Am Feuerwehrhaus wird die Querungssicherheit durch die genannten Einfachmaßnahmen erhöht. Der Antrag AN/0375/17 ist damit inhaltlich behandelt und formal erledigt.
Sachverhalt:
Mit dem Antrag AN/0375/17 wird die Herstellung von Querungshilfen in den Bereichen Witzlebenstraße/Westmarkt (1) und Wittinger Straße/Am Schwalbenberg (2) in 2018 beantragt. Darüber hinaus wird der Bau einer Lichtsignalanlage oder eine in der Sicherheit gleichwertige Anlage zur Querung der Lachtehäuser Straße im Bereich Altenhäger Kirchweg/Am Feuerwehrhaus (3) beantragt.
(1) Im Ostteil der Witzlebenstraße ist für 2018 die Erneuerung der Fahrbahndeckschicht vorgesehen. In diesem Zusammenhang ist im Bereich Westmarkt der Einbau einer Querungshilfe in Form einer Mittelinsel eingeplant.
(2) Für den Bereich Wittinger Straße/Am Schwalbenberg erstellt die Verwaltung zurzeit einen Entwurf, der den Einbau einer Querungshilfe in Form einer Mittelinsel beinhaltet. Dieser ist mit der zuständigen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr abzustimmen. Nach Zustimmung der Landesbehörde kann die Herstellung zusammen mit der Querungshilfe in der Witzlebenstraße erfolgen.
(3) Im Bereich Lachtehäuser Straße/Altenhäger Kirchweg/Am Feuerwehrhaus ist der Einbau einer Mittelinsel aufgrund der erforderlichen Schleppkurven für Busse und landwirtschaftliche Fahrzeuge nicht realisierbar. Der Einbau einer Lichtsignalanlage für Fußgänger und Fahrradfahrer ist grundsätzlich möglich. Der bauliche Aufwand hierfür verursacht Kosten in Höhe von ca. 100.000€. Haushaltsmittel hierfür sind in 2018 nicht eingestellt und wären im Realisierungsfall ab 2019 einzuplanen. Zurzeit sind in der Lachtehäuser Straße gesicherte Querungen im Zuge von Lichtsignalanlagen westlich der Kreuzung Altenhäger Kirchweg/Am Feuerwehrhaus in einer Entfernung von ca. 300m an der B 191 und östlich in einer Entfernung von ca. 250m möglich. Diese Querungsmöglichkeiten werden gut genutzt, gleichwohl finden im Bereich Altenhäger Kirchweg/Am Feuerwehrhaus zahlreiche Querungen, insbesondere durch fahrradfahrende SchülerInnen statt. Eine zeitnahe Erhöhung der Querungssicherheit ist hier durch sogenannte Einfachmaßnahmen erreichbar. Diese beinhalten eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h in Verbindung mit einer Beschilderung „Radfahrer kreuzen“. Flankierend können die Verkehrszeichen als Piktogramme in Form von Fahrbahnmarkierungen wiederholt werden und die untergeordneten Straßen mit einem Haltebalken markiert werden. Die Verwaltung schlägt vor, die genannten Einfachmaßnahmen in 2018 umzusetzen und deren Wirkung zu beobachten. Der Einbau einer Lichtsignalanlage sollte dort zurzeit nicht erfolgen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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58,6 kB
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