Beschlussvorlage - BV/0029/18
Grunddaten
- Betreff:
-
21. Verordnung zur Änderung der Verordnung über Art und Umfang der Straßenreinigung in der Stadt Celle vom 15.11.1984 in der Fassung der Änderungsverordnung vom 17.12.2015
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 66 Tief- und Landschaftsbau
- Zuständigkeit:
- Ulrich Kinder
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Ausschuss für Umwelt, Verkehr und technische Dienste
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Vorberatung
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15.02.2018
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Geplant
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Ortsrat Westercelle
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Anhörung
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21.02.2018
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Celle
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Entscheidung
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08.03.2018
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Sachverhalt:
Das Straßenverzeichnis (Verzeichnis der Straßen, Wege und Plätze in der Stadt Celle), welches Bestandteil der Verordnung über Art und Umfang der Straßenreinigung in der Stadt Celle (§ 3 Abs. 1) ist, soll geändert werden, indem zwei Straßen (Börsengasse, Börsenplatz) wieder in die Reinigungsklasse III aufgenommen werden (siehe Lageplan).
Ortsrat Westercelle
Die Straßen „Börsengasse“ und „Börsenplatz“ werden in die Reinigungsklasse III aufgenommen.
Begründung:
Diverse Anlieger der Börsengasse und des Börsenplatzes sind mit der Bitte an die Stadt Celle herangetreten, die Straßen Börsengasse und Börsenplatz wieder in die regelmäßige Straßenreinigung (Reinigungsklasse III – grundsätzlich alle 14 Tage) aufzunehmen. Die Straßen benötigen durch ihren besonderen Baumbestand eine regelmäßige Reinigung, die durch die Anlieger nur bedingt sichergestellt werden könne.
Durch die im vergangenen Jahr durchgeführte Optimierung der Straßenreinigung (Änderung der tourenbasierenden Reinigung auf bezirkliche Reinigung) wurde im Herbst 2017 im Rahmen des Probebetriebes geprüft, ob eine Reinigung der beiden Straßen im 14tägigen Reinigungsintervall erfolgen kann.
Der Probebetrieb fiel positiv aus, so dass einer Aufnahme der Straßen Börsengasse und Börsenplatz in die Reinigungsklasse III nichts entgegensteht und die jeweiligen Grundstückseigentümer im Rahmen der Straßenreinigungsgebührensatzung ab dem 01.04.2018 veranlagt werden können.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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8,7 kB
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2
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(wie Dokument)
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158,7 kB
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