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ALLRIS - Vorlage

Mitteilungsvorlage - AN/0340/17-1

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:

Es ist der Verwaltung nicht möglich, die sehr detaillierte Anfrage der SPD-Fraktion allumfänglich zu beantworten. Zum einen ist die Anfrage im Wesentlichen auf die berufliche Integration ausgerichtet, was im Kern keine originäre kommunale Aufgabe ist und wofür in vielen Fällen die Voraussetzungen hierfür noch nicht erfüllt sind, z.B. Sprachbarrieren, gesellschaftliche Werte. Zum anderen gibt es derzeit noch keine einheitliche und verlässliche Datengrundlage. Erfasste Informationen zum Bildungs- und Ausbildungsstatus beruhen zum großen Teil auf persönlichen Angaben der Geflüchteten. Vorhandene Statistiken stehen in der Regel nicht im Kontext von Fluchtmigration sondern beziehen sich allgemein auf Migranten/Migrantinnen oder Ausländer/Ausländerinnen.

Es ist geplant, gemeinsam mit dem Landkreis Celle ein Bildungsmonitoring aufzubauen. Bis zum 01.01.2018 sollte hierzu eine geeignete Software, die die kommunalen Belange zur Integration abbildet, ausgewählt und implementiert werden. Der Zeitplan konnte nicht eingehalten werden.

 

Die Informationen, die vorliegen, werden nachfolgend dargestellt:

 

  • Von den Personen mit Fluchthintergrund, die Leistungen (SGB II + SGB III) vom Jobcenter erhalten, haben mit Stand November 2017: 146 keinen Hauptschulabschluss, 74 Hauptschulabschluss, 22 Mittlere Reife, 22 Fachhochschulreife, 66 Abitur/Hochschulreife, bei 511 Geflüchteten gibt es keine Angaben zum Schulabschluss.

Das Anforderungsniveau Helfer- und Anlerntätigkeiten erfüllen 604 Flüchtlinge, das Anforderungsprofil Fachkräfte, Speziallisten und Experten 114 Personen. Für 123 Personen liegt kein Anforderungsprofil vor.

  • Alle Schulformen werden von Flüchtlingen besucht.  In Celle besuchen  1.002 Kinder mit Migrationshintergrund, davon 372 ausländische Kinder, die Grundschule (Stand: 17.08.2017). Der Landkreis Celle strebt bezüglich der von geflüchteten Kindern und Jugendlichen besuchten Schulformen eine Bestandsaufnahme bei den Schulen im Landkreis (inkl. Celle) an. Dies soll in Kooperation mit den Gemeinden und mit Zustimmung der Landesschulbehörde erfolgen.
  • Von 447 registrierten arbeitslosen Personen (SGB III) aus den Herkunftsländern Syrien und Irak verfügen 427 über keinen formalen Berufsabschluss. (Stand: 12/2017)
  • Von 205 Personen in einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung aus den Herkunftsländern Syrien und Irak verfügen 73 über keinen Berufsabschluss, 65 über einen anerkannten Berufsabschluss und 20 über einen akademischen Berufsabschluss. (Stichtag: 30.06.2017)
  • Aus dem Bereich des LK Celle (inkl. Celle) haben mit Stand Januar 2018 20 Personen Ausbildungsverträge für IHK- Berufe. In handwerklichen Berufen  werden 46 Geflüchtete ausgebildet.
  • Zum Stichtag 31.12.2017 leben 2.157 Geflüchtete in Celle. Hiervon haben 1.654 Personen einen anerkannten Flüchtlingsstatus, 404 Personen befinden sich im laufenden Asylantragsverfahren und bei 99 Personen wird der Aufenthalt geduldet. Unberücksichtigt hierbei sind die Bewohner/Bewohnerinnen, die vorübergehend in der Erstaufnahmeeinrichtung „Hohe Wende“ untergebracht sind.

 

 

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Anlagen

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