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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - BV/0033/18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Der Rat beschließt:

a.)    den Jahresabschluss 2016, die Entlastung der Eigenbetriebsleiterin und

b.)    den Jahresfehlbetrag 2016 in Höhe von –240.395 auf neue Rechnung vorzutragen.

 

 

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Sachverhalt:

Die Vollständigkeit und Richtigkeit des Jahresabschlusses 2016 wurde durch die Leiterin des Eigenbetriebes am 07.12.2017 gem. § 129 Abs. 1 NKomVG  festgestellt. Der Jahresabschluss wurde dem Rechnungsprüfungsamt am 08.12.2017 mit allen Bestandteilen zugeleitet.

In dem vom Rechnungsprüfungsamt erstellten Schlussbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 2016 vom 26.01.2018 bestätigt das Rechnungsprüfungsamt:

„Die Eröffnungsbilanz, der Jahresabschluss und die Buchführung entsprechen nach pflichtgemäßer Prüfung den Rechtsvorschriften. Die Geschäftsführung erfolgte ordnungsgemäß. Die Entwicklung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage, der Liquidität und der Rentabilität ist nicht zu beanstanden. Der Eigenbetrieb wurde wirtschaftlich geführt.“

 

Der Rat beschließt gem. § 33 der Eigenbetriebsverordnung über den Jahresabschluss, die Entlastung der Leiterin des Eigenbetriebes und die Ergebnisverwendung.

 

Das Jahr 2016 schließt mit dem nachstehenden Jahresfehlbetrag ab:

 

Im ordentlichen Ergebnis mit -240.395 € und

 

im außerordentlichen Ergebnis mit 0,00 €.

 

Es ergibt sich ein Jahresergebnis = Fehlbetrag in Höhe von -240.395,04 €.

 

Der Schlussbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Celle zum 31.12.2016 ist dieser Vorlage beigefügt und sollte Grundlage für die zu fassenden Beschlüsse sein.

 

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Anlagen

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