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ALLRIS - Vorlage

Mitteilungsvorlage - AN/0356/17-1

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:

Grundschulen

Die Grundschulen entscheiden über das Speiseangebot im Rahmen der Mittagsverpflegung der Ganztagsschule in Absprache mit der Elternschaft vor Ort. Ein Verbot von Schweinefleisch gibt es nicht. Es besteht auch keine Verpflichtung das warme Mittagessen zu bestellen. Die Eltern können auch entscheiden, ein kaltes Mittagessen mitzugeben.

Mit der Einführung der Ganztagsschule wurden Festlegungen zu der Qualität des Essens nach Maßgabe der Empfehlung der Deutschen Gesellschaft für Ernährung getroffen. Das Vertragsmuster ist der Vorlage beigefügt.

 

Die Verwaltung hat alle Schulleitungen im Rahmen einer Umfrage befragt, ob auf das Angebot von Schweinefleisch verzichtet wird. In 3 Schulen wird bei der Mittagsverpflegung auf  Schweinefleisch verzichtet.  Das Ergebnis der Umfrage ist in der beigefügten Matrix dargestellt.

 

Kindertagesstätten

Alle städtischen Kitas verzichten aus organisatorischen Gründen weitestgehend auf das Angebot von Schweinefleischprodukten.

 

  1.               Frühstück – beim Frühstück ist für die Kinder oft nicht zu unterscheiden, ob es sich um Geflügel- oder Schweinefleischwurst handelt, so dass aus Rücksicht auf Kinder, die kein Schweinefleisch essen dürfen, auf ein entsprechendes Angebot grundsätzlich verzichtet wird. Das bedeutet aber nicht, dass es in den Kitas nicht gegessen werden darf.

 

  1.               Mittagessen – die Versorgung aller städtischen Einrichtungen mit Ausnahme des Gertrud-Kock-Hauses erfolgt durch unsere zentrale Küche in Wietzenbruch. Diese bietet pro Tag nur 1 Menü an, so dass auch hier aus den schon genannten Gründen auf die Verarbeitung von Schweinefleisch grundsätzlich verzichtet wird. Lediglich bei Gerichten, die man gut in zwei Varianten zubereiten kann (z.B. Eintopf mit und ohne (Schweinefleisch-)Würstchen), kann ein unterschiedliches Angebot erfolgen, was auch so gehandhabt wird. Weitere Ausnahmen sind kaum möglich, da bereits durch die Versorgung der Kinder mit Allergien einige Besonderheiten berücksichtigt werden müssen, die die Kapazität und Möglichkeiten der Küche bereits an ihr Limit bringen.

Das Gertrud-Kock-Haus wird zwar über Tiefkühlkost „fremdversorgt“, aber auch hier gibt es die gleichen Kapazitätsgrenzen in der Aufbereitung, so dass die oben getroffene Aussage auch auf diese Einrichtung zutrifft.

 

Das Ergebnis der Abfrage bei den freien Trägern liegt noch nicht vollständig vor. Über das Ergebnis der Abfrage wird die Verwaltung in der Sitzung berichten.

 

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Anlagen

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