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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - BV/0042/18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Der Rat beschließt,

 

1a) Herrn Hauptbrandmeister Benno Hinterthür unter erneuter Berufung in das Ehrenbeamtenverhältnis für die Zeit vom 01.04.2018 bis zum 31.03.2024 zum Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Groß Hehlen zu  berufen.

 

1b) Herrn Brandmeister Karsten Knoop unter erneuter Berufung in das Ehrenbeamtenverhältnis für die Zeit vom 01.04.2018 bis zum 31.03.2024 zum stellvertretenden Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Groß Hehlen zu  berufen.

 

2a) Herrn Brandmeister Achim Dehn unter erneuter Berufung in das Ehrenbeamtenverhältnis für die Zeit vom 01.04.2018 bis zum 31.03.2024 zum Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Scheuen zu  berufen.

 

2b) Herrn Oberlöschmeister Thomas Wendtland unter Berufung in das Ehrenbeamtenverhältnis für die Zeit vom 01.04.2018 bis zum 31.03.2024 zum stellvertretenden Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Scheuen zu  berufen.

 

3) Herrn Oberbrandmeister Jan Höner zu Guntenhausen unter erneuter Berufung in das Ehrenbeamtenverhältnis für die Zeit vom 01.06.2018 bis zum 31.05.2024 zum stellvertretenden Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Hauptwache zu  berufen.

 

4a) Herrn Brandmeister Klaus Jorascik mit Ablauf des 31.03.2018 aus dem Ehrenbeamtenverhältnis bei der Stadt Celle zu entlassen.

 

4b) Herrn Löschmeister Christian Dratius unter Berufung in das Ehrenbeamtenverhältnis für die Zeit vom 01.04.2018 bis zum 31.03.2024 zum Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Garßen zu  berufen.

 

4c) Herrn Erster Hauptlöschmeister Heiko Niemann unter erneuter Berufung in das Ehrenbeamtenverhältnis für die Zeit vom 14.04.2018 bis zum 13.04.2024 zum stellvertretenden Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Garßen zu  berufen.

 

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Sachverhalt:

1. Ortsfeuerwehr Groß Hehlen

 

Die Wahlzeit des Ortsbrandmeisters sowie des stellvertretenden Ortsbrandmeisters  enden mit Ablauf des 31.03.2018.

 

Auf der Mitgliederversammlung der Ortsfeuerwehr Groß Hehlen am 08.01.2018 wurden der bisherige Ortsbrandmeister, Hauptbrandmeister Benno Hinterthür, sowie der bisherige stellvertretende Ortsbrandmeister, Brandmeister Karsten Knoop, zur Wiederwahl vorgeschlagen. Die Wahlperiode beginnt mit Wirkung vom 01.04.2018 und endet mit Ablauf des 31.03.2024.

 

2. Ortsfeuerwehr Scheuen

 

Die Wahlzeit des Ortsbrandmeisters sowie des stellvertretenden Ortsbrandmeisters  enden mit Ablauf des 28.02.2018.

 

Auf der Mitgliederversammlung der Ortsfeuerwehr Scheuen am 14.02.2018 wurde der bisherige Ortsbrandmeister, Brandmeister Achim Dehn, zur Wiederwahl vorgeschlagen.

 

Außerdem wurde der Oberlöschmeister Thomas Wendtland als stellvertretender Ortsbrandmeister vorgeschlagen.

 

Da die Ernennung zum Ehrenbeamten nicht rückwirkend erfolgen kann, beginnt die Wahlperiode mit Wirkung vom 01.04.2018 und endet mit Ablauf des 31.03.2024.

 

 

3. Ortsfeuerwehr Hauptwache

 

Die Wahlzeit des stellvertretenden Ortsbrandmeisters endet mit Ablauf des 31.05.2018.

 

Auf der Mitgliederversammlung der Ortsfeuerwehr Hauptwache am 27.01.2018 wurde der bisherige stellvertretende Ortsbrandmeister, Oberbrandmeister Jan Höner zu Guntenhausen, zur Wiederwahl vorgeschlagen. Die Wahlperiode beginnt mit Wirkung vom 01.06.2018 und endet mit Ablauf des 31.05.2024.

 


4. Ortsfeuerwehr Garßen

 

Der Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Garßen, Brandmeister Klaus Jorascik, beantragt die Entlassung aus dem Ehrenbeamtenverhältnis mit Schreiben vom 31.01.2018 vorzeitig auf eigenen Wunsch zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Gem. § 31 Abs. 1 NBG in Verbindung mit § 23 Abs. 1 Nr. 4 BeamtStG ist der Ehrenbeamte auf sein Verlangen aus dem Ehrenbeamtenverhältnis zu entlassen.

 

Auf der Mitgliederversammlung der Ortsfeuerwehr Garßen am 03.02.2018 wurde der Löschmeister Christian Dratius als Nachfolger vorgeschlagen. Die Wahlperiode soll mit Wirkung vom 01.04.2018 beginnen und mit Ablauf des 31.03.2024 enden.

 

Außerdem wurde der bisherige stellvertretende Ortsbrandmeister, Erster Hauptlöschmeister Heiko Niemann, zur Wiederwahl vorgeschlagen. Die Wahlperiode beginnt mit Wirkung vom 14.04.2018 und endet mit Ablauf des 13.04.2024.

 

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