Mitteilungsvorlage - MV/0021/18
Grunddaten
- Betreff:
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Geplante Verordnung über das Naturschutzgebiet "Henneckenmoor bei Scheuen" im Gebiet der Stadt Celle (Gemarkungen Scheuen und Garßen) Anhörung der Ortsräte gemäß § 94 (1) Satz 1 NKomVG
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- 64 Umweltschutz
- Beteiligt:
- Dezernat IV; Oberbürgermeister
- Zuständigkeit:
- Ulrich Kinder
- Ziele:
- Schutz, Erhalt und Förderung der einheimischen Fauna und Flora einschließlich der Stadtforsten im Rahmen der fortlaufenden Pflege und Bewirtschaftung
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Ortsrat Garßen
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Anhörung
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14.02.2018
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Erledigt
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Ortsrat Groß Hehlen gem. mit Scheuen und Hustedt
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Anhörung
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14.03.2018
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Sachverhalt:
Das "Henneckenmoor" mit dem Quellbereich des Vorwerker Bachs liegt nördlich von Garßen und nordöstlich von Scheuen in der Landschaftseinheit "Arloher Sandplatten" und ist von der Europäischen Union als Gebiet gemeinschaftlicher Bedeutung (FFH-Gebiet) "Henneckenmoor bei Scheuen" gemäß der Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (FFH-Richtlinie der EU) erfasst worden.
Aus dem europarechtlichen Status ergibt sich gemäß § 32 Abs. 2 des Bundesnatur-schutzgesetzes (BNatSchG) die Pflicht, das Gebiet zu einem geschützten Teil von Natur und Landschaft im Sinne des § 20 Abs. 2 BNatSchG zu erklären, also je nach Ausprägung und Schutzerfordernis als Naturschutzgebiet (NSG) oder als Landschaftsschutzgebiet (LSG) auszuweisen.
In der FFH-Richtlinie wurde für die Unterschutzstellung eine Frist von 6 Jahren nach Bekanntgabe der aktualisierten Gebietsliste bestimmt, die bezogen auf das Gebiet im Dezember 2013 abgelaufen ist.
Die im Jahr 2004 vom Land Niedersachsen vorgenommene Meldung als Gebietsvorschlag für das europäische Netz Natura 2000 stützte sich auf Vorkommen des wertbestimmenden Lebensraumtyps 3160 "Dystrophe Stillgewässer", 7140 "Übergangs- und Schwingrasenmoore" sowie der Libellenart 1042 "Große Moosjungfer". Als weitere Bestandteile wurden in der Meldung die Lebensraumtypen 7110* "Lebende Hochmoore", 4010 "Feuchte Heiden mit Glockenheide" und 7150 "Torfmoos-Schlenken mit Schnabelried-Gesellschaften" sowie die Tierart 1355 "Fischotter" aufgeführt.
Bereits im Jahre 1989 wurden große Bereiche des Henneckenmoores als "für den Naturschutz wertvolle Bereiche in Niedersachsen" dokumentiert. Damit wurde für die Kernbereiche der heutigen Gebietskulisse ein landesweiter Schutzbedarf als Naturschutzgebiet festgestellt.
Die Wertigkeit konnte durch eine aktuelle Bestandserfassung und Bewertung im Auftrag der Fachbehörde für Naturschutz bestätigt werden.
Unter Berücksichtigung der mit der formalen Sicherung zu gewährleistenden Abwehr bzw. Minderung von Störungen empfindlicher Tier- und Pflanzenarten ergibt sich für das Gebiet der Schutzbedarf eines Naturschutzgebiets. Dabei sind folgende Aspekte maßgeblich:
• Der Bereich ist durch einen hohen Anteil naturnaher Biotope gekennzeichnet, wie naturnahe Stillgewässer mit Verlandungsbereichen, Hoch- und Übergangsmoore, feuchte Heiden und Moorwälder. Die Biotopbewertung weist einen hohen Anteil von Biotopen mit Sicherungs- und Entwicklungsbedarf aus.
• Ein großer Teil der Fläche des vorgeschlagenen NSG gehört zu den aus landesweiter Sicht naturschutzwürdigen Bereichen (Erfassung 1989).
• Im Zielkonzept des Landschaftsrahmenplanes (Entwurf) wird der Teilraum Henneckenmoor als „Gebiet mit überwiegend sehr hoher Bedeutung für Arten und Biotope“ eingestuft.
• Der ursprüngliche Landschaftscharakter des Henneckenmoors als Heidemoor ist noch deutlich erkennbar. Die besondere Eigenart und hervorragende Schönheit wird erlebbar durch die Ausstattung mit landschaftypischen Biotopen.
Das in § 23 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) für ein Naturschutzgebiet beschriebene Ziel der "Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung von Lebensstätten, Biotopen oder Lebensgemeinschaften bestimmter wild lebender Tier- und Pflanzenarten", verbunden mit der Abwehr "nachhaltiger Störungen" korrespondiert mit dem in Artikel 6 Abs. 2 der FFH-Richtlinie formulierten Anspruch, nach dem "die Mitgliedstaaten … die geeigneten Maßnahmen" treffen, "um in den besonderen Schutzgebieten die Verschlechterung der natürlichen Lebensräume und der Habitate der Arten sowie Störungen von Arten, für die die Gebiete ausgewiesen worden sind, zu vermeiden, sofern solche Störungen sich im Hinblick auf die Ziele dieser Richtlinie erheblich auswirken könnten."
Der formelle Schutz als Maßnahme zur nachhaltigen Sicherung muss folglich so ausgestaltet sein, dass Störungen z.B. des im FFH-Gebiet heimischen Amphibien und Reptilien, aber auch von im Gebiet brütenden Vogelarten mit großer Fluchtdistanz, wirksam vermieden werden. Diesem Anspruch kann rechtskonform nur durch eine Naturschutzgebietsverordnung entsprochen werden.
Unter den vorgenannten Gesichtspunkten scheiden einzelvertragliche Regelungen als generelle Alternative zur Unterschutzstellung aus; vorliegend geht es insbesondere um grundsätzliche, verhaltensbezogene Schutzbestimmungen, die gegenüber einem wechselnden und nicht von vornherein abgrenzbaren Nutzerkreis dauerhaft wirksam sein müssen.
Die Stadt Celle führt im Rahmen des Verfahrens zum Erlass einer Verordnung über das Naturschutzgebiet "Henneckenmoor bei Scheuen" die gesetzlich geregelte Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange durch.
Das NSG-Verfahren erfasst die im Kernbereich liegenden, früher überwiegend fischereiwirtschaftlich genutzten, zwischenzeitlich aber aufgelassenen Teiche mit randlichen Röhricht-, Moor-, Sumpf- und Waldbereichen. Insgesamt ergibt sich eine Schutzgebietsfläche von ca. 94,5 ha.
Die Fläche befindet sich zu ca. 99,5 % im Eigentum der Stadtwerke Celle GmbH.
Der Geltungsbereich der geplanten Verordnung ist in der anliegenden Übersichtskarte dargestellt.
Die Mitteilungsvorlage dient im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung als Grundlage für die formelle Anhörung der betroffenen Ortsräte gemäß § 94 Abs. 1 Satz 1 NKomVG.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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221,1 kB
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2
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(wie Dokument)
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735,1 kB
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